Belgien
[BE] Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA)
IRIS 2024-3:1/26
Olivier Hermanns
Audiovisuelle Regulierungsstelle
Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Verordnung über digitale Dienste) gilt in vollem Umfang seit dem 17. Februar 2024 (Artikel 93).
Obwohl es sich um eine in all ihren Teilen verbindliche und in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anzuwendende Verordnung handelt, müssen die Mitgliedstaaten zunächst verschiedene Maßnahmen treffen, damit sie in nationales Recht umgesetzt werden kann. So sind sie zum Beispiel gehalten, „eine oder mehrere zuständige Behörden als verantwortlich für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Durchsetzung dieser Verordnung“ sowie einen Koordinator für digitale Dienste zu benennen (Artikel 49).
Der Begriff „Vermittlungsdienste“ ist in der Verordnung von zentraler Bedeutung. Darunter können auch Dienste audiovisueller Art fallen. Daraus folgt, dass die zuständige föderale Behörde und die für den Rundfunk zuständigen belgischen föderierten Instanzen (die „Gemeinschaften“) für die Regulierung der Vermittlungsdienste zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund haben besagte Behörden kürzlich Maßnahmen ergriffen, um einige Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste in Belgien umzusetzen. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis einer politischen Vereinbarung von Ende 2023, nach der das Institut belge des services postaux et des télécommunications (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation - BIPT) die Rolle des Koordinators für digitale Dienste im Königreich übernehmen wird. Die föderale Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.
Die anderen zuständigen Aufsichtsbehörden werden von der jeweiligen politischen Behörde benannt.
Die Gemeinschaften haben insbesondere die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen verabschiedet, um die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 49 der Verordnung zu bestimmen.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels ist lediglich das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nicht im belgischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Es wurde jedoch bereits am 14. Dezember 2023 vom Parlament dieser Gemeinschaft verabschiedet.
In allen Texten werden die jeweiligen audiovisuellen Medienregulierer als zuständige Behörden benannt. Für die Flämische Gemeinschaft sind dies der Vlaamse Regulator voor de Media (Flämischer Regulierer für die Medien – VRM), der CSA für die Französische Gemeinschaft und für die Deutschsprachige Gemeinschaft der Medienrat. Zudem gibt es einen Entwurf für ein föderales Gesetz, das auf föderaler Ebene das BIPT als zuständige Behörde benennt.
Darüber hinaus wurde ein föderales Regulierungsinstrument in Form einer „Kooperationsvereinbarung“ ausgearbeitet. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden auf föderaler Ebene (föderale Behörde) und den föderierten Gemeinschaften sowie mit dem Koordinator für digitiale Dienste des Königreichs. Darüber hinaus werden die Aufgaben des Koordinators für digitale Dienste festgelegt. Schließlich regelt die Vereinbarung die Vertretung des Königreichs in dem in Artikel 61 der Verordnung genannten Europäischen Gremium für digitale Dienste. Die Vereinbarung soll in Kürze von den jeweiligen parlamentarischen Versammlungen genehmigt werden.
Referenzen
- Note de politique générale
- https://www.lachambre.be/FLWB/PDF/55/3649/55K3649019.pdf
- Note de politique générale (Strategieplan)
- Programmdekretvorschlag 2023, Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
- https://pdg.be/desktopdefault.aspx/tabid-4632/8158_read-71086/
- Decreet van 26 januari 2024 tot wijziging van het decreet van 27 maart 2009 betreffende radio-omroep en televisie tot gedeeltelijke uitvoering van de digitaledienstenverordening
- http://www.ejustice.just.fgov.be/eli/decret/2024/01/26/2024001001/justel
- Dekret vom 26. Januar 2024 zur Änderung des Dekrets vom 27. März 2009 über Rundfunk und Fernsehen im Hinblick auf die teilweise Umsetzung der Verordnung über digitale Dienste, das die Verordnung über digitale Dienste teilweise umsetzt
- Décret du 15 février 2024 modifiant le décret du 4 février 2021 relatif aux services de médias audiovisuels et aux services de partage de vidéos et mettant partiellement en œuvre le règlement sur les services numériques
- https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body.pl?language=fr&caller=summary&pub_date=2024-03-08&numac=2024001713%0D%0A#top
- Dekret vom 15. Februar 2024 zur Änderung des Dekrets vom 4. Februar 2021 über audiovisuelle Mediendienste und Videosharing-Dienste und zur teilweisen Umsetzung der Verordnung über digitale Dienste
- Projet de loi mettant en œuvre le règlement (UE) 2022/2065 du Parlement européen et du Conseil du 19 octobre 2022 relatif à un marché unique des services numériques et modifiant la directive 2000/31/CE, portant modifications du livre XII et du livre XV du Code de droit économique et portant modifications de la loi du 17 janvier 2003 relative au statut du régulateur des secteurs des postes et des télécommunications belges, DOC 55 3799/001
- https://www.lachambre.be/FLWB/PDF/55/3799/55K3799001.pdf
- Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, zur Änderung von Buch XII und Buch XV des Wirtschaftsgesetzbuches und zur Änderung des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut des Regulierers des belgischen Post- und Telekommunikationssektors, DOC 55 3799/001
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.