Italien

[IT] AGCOM mahnt bei Regierung Änderung des Par-Conditio-Gesetzes an

IRIS 2023-8:1/10

Francesco Di Giorgi

Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)

In Ausübung des in Art. 1 Abs. 6 Buchst. c) Ziff. 1 ihrer Gründungssatzung kodifizierten Mandats hielt es die italienische Kommunikationsbehörde (AGCOM) für angebracht, der Regierung eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem italienischen Gesetz über den gleichberechtigten Zugang zu Medienplattformen während Wahlkampagnen, Volksabstimmungsinitiativen und breiteren politischen Diskursen, das heißt dem Gesetz Nr. 28 vom 22. Februar 2000 zu übermitteln, welches gemeinhin als Gesetz für „gleiche Wettbewerbsbedingungen oder „Par-Conditio“-Gesetz bezeichnet wird.

Anlass für die Abmahnung ist die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften für den Zugang zum Medienumfeld während Wahlkampagnen zu überprüfen. Den Kontext dafür bilden die unaufhaltsame Entwicklung des technologischen Fortschritts und die damit einhergehende Metamorphose der Kommunikationsparadigmen.

Nach dem geltenden Gesetz ist die AGCOM - zuständig für die Überwachung und Steuerung von Hörfunk und Fernsehen - befugt, für jeden Wahl- oder Volksabstimmungszyklus und nach Beratungen mit dem Parlamentsausschuss einen Erlass zu verabschieden, der auf den nationalen und lokalen, privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Presse, institutionelle Mitteilungen und den Bereich der politischen Prognosen und Wahlprognosen zugeschnitten ist. In Bezug auf die Konzessionsinhaber des öffentlich-rechtlichen Hörfunks und Fernsehens fallen die Verfahrensbestimmungen des genannten Gesetzes ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentsausschusses - ein Modus Operandi, der auch in der Zeit zwischen Wahlen beibehalten wird.

Die Notwendigkeit einer Aktualisierung des Rechtsrahmens für politische Kommunikation ergibt sich unter anderem aus den Herausforderungen, die bei der praktischen Anwendung dieser Rechtsvorschriften auftreten, sowie aus dem rasanten technologischen Fortschritt in Verbindung mit der Art und Weise, wie sich das Konsumverhalten bei Inhalten verändert.

Eine eingehende Analyse der Ungleichheiten und Hindernisse, die in den zwei Jahrzehnten der Umsetzung des Gesetzes Nr. 28/2000, das ursprünglich in einer analogen Ära konzipiert wurde, aufgetreten sind, veranlasste die AGCOM dazu, der Regierung einen Bericht zu ihren diesbezüglichen Überlegungen vorzulegen und gleichzeitig das Parlament ordnungsgemäß zu informieren.

Die Befugnisse, die der italienischen Regulierungsbehörde für Kommunikation vom Gesetzgeber übertragen wurden, beinhalten die Pflicht, die Regierung über alle Angelegenheiten von Interesse zu informieren, die in den Zuständigkeitsbereich der AGCOM fallen.

Der Kern dieses Ansatzes besteht in erster Linie darin, den nationalen Kontext zu analysieren, gleichzeitig aber auch die Initiativen der Europäischen Union sorgsam zu berücksichtigen und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu vergleichen. In proaktiver und verlässlicher institutioneller Synergie geht der Bericht auf alle im Gesetz vorgesehenen Facetten von Kommunikation ein - von politischer bis institutioneller Kommunikation, von eigenständig verfassten politischen Botschaften über politische Erkenntnisse bis hin zu institutionellen Informationen. Explizit wird auf politische und Wählerumfragen eingegangen.

Darüber hinaus berücksichtigt die Abmahnung ausdrücklich die jüngsten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und würdigt Beschluss Nr. 165/23/CONS, welcher Online-Fernsehkanäle von Printmedien im Hinblick auf die Anwendung gleicher Wettbewerbsbedingungen (par conditio) effektiv an die über traditionellen Rundfunk verbreiteten Kanäle angleicht.

Insbesondere angesichts des wachsenden Einflusses des Internets besteht das übergeordnete Ziel darin, den Weg für ein gesetzgeberisches Paradigma zu ebnen, idealerweise in den bevorstehenden Wahlkämpfen, das allen Beteiligten als Schutz dient. Dieser Rahmen soll die uneingeschränkte Teilnahme am politischen Dialog fördern und die unantastbaren Rechte des Einzelnen schützen, während er gleichzeitig konsequent auf jegliche unzulässige Beeinflussung des Wählerwillens achtet.

Schließlich zielt die Abmahnung darauf ab, ein neues Gesetz zu schaffen, das über das bisherige, im analogen Zeitalter konzipierte Par-Conditio-Gesetz hinausgeht und jedem, der das Gesetz im heutigen digitalen Ökosystem auslegt, Instrumente an die Hand gibt, die geeignet sind, neue Situationen abzudecken, die sich nicht mehr nur an einige wenige Personen, sondern an alle Akteure des Wahlkampfes richten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.