Tschechien

[CZ] Änderung der Gesetze über das tschechische Fernsehen und den tschechischen Hörfunk

IRIS 2023-8:1/35

Jan Fučík

Česká televize

Das Parlament hat eine Änderung der Gesetze über das tschechische Fernsehen und den tschechischen Hörfunk angenommen, die den tschechischen Fernsehrat und den tschechischen Hörfunkrat betrifft. Bislang hat die Abgeordnetenkammer alle Mitglieder dieser Räte gewählt. Die aktuelle Regelung wurde dahingehend ergänzt, dass die Ratsmitglieder nicht nur von der Abgeordnetenkammer, sondern auch vom Senat gewählt und entlassen werden. Die Abgeordnetenkammer wählt nun zwölf, der Senat sechs der 18 Mitglieder des tschechischen Fernsehrats. In den neunköpfigen tschechischen Hörfunkrat wählen die Abgeordnetenkammer und der Senat sechs beziehungsweise drei Mitglieder. Damit wird sichergestellt, dass beide Kammern des tschechischen Parlaments an der Besetzung der beiden Räte beteiligt sind. Die Amtszeit von sechs Jahren wird ebenso beibehalten wie die Ersetzung eines Drittels der Mitglieder alle zwei Jahre. Die Zahl der Mitglieder des tschechischen Fernsehrats steigt von derzeit 15 auf 18, während die des tschechischen Hörfunkrats unverändert bleibt. Die Abgeordnetenkammer und der Senat wählen die Mitglieder beider Räte aus Kandidaten, die von juristischen Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags seit mindestens zehn Jahren bestehen und kulturelle, regionale oder soziale Interessen, Gewerkschafts-, Arbeitgeber-, Religions- oder Bildungsinteressen, wissenschaftliche, ökologische oder nationale Interessen vertreten. Die Bedingung des 10-jährigen Bestehens wurde erst kürzlich hinzugefügt.

Hauptziel des Gesetzes ist es, die Wahl der Mitglieder des tschechischen Fernsehrats und des tschechischen Hörfunkrats durch beide Kammern des tschechischen Parlaments zu ermöglichen. Das Parlament bildet in seiner Gesamtheit die Öffentlichkeit ab. Seine Mitglieder - sowohl in der Abgeordnetenkammer als auch im Senat - werden von den Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentanten gewählt, um Gesetze zu verabschieden und gesetzlich übertragene Befugnisse wahrzunehmen. Diese Gesetzgebung soll gewährleisten, dass beide Parlamentskammern an der Wahl und Abberufung der Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Medienräte beteiligt sind, die nach verschiedenen Systemen gewählt werden und somit die Bürgerinnen und Bürger der Tschechischen Republik umfassend repräsentieren.


Referenzen

  • 225/2023 Sb. - Zákon, kterým se mění zákon č. 483/1991 Sb., o České televizi, ve znění pozdějších předpisů, zákon č. 484/1991 Sb., o Českém rozhlasu, ve znění pozdějších předpisů, a zákon č. 90/1995 Sb., o jednacím řádu Poslanecké sněmovny, ve znění pozdějších předpisů
  • http://www.sbirka.cz/POSL4TYD/NOVE/23-225.htm
  • 225/2023 Slg. - Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 483/1991 Slg. über das tschechische Fernsehen in der geänderten Fassung, des Gesetzes Nr. 484/1991 Slg. über den tschechischen Hörfunk in der geänderten Fassung und des Gesetzes Nr. 90/1995 Slg. über die Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer in der geänderten Fassung

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.