Bericht der Europäischen Kommission zur Förderung europäischer Werke durch audiovisuelle Mediendienste
IRIS 2023-6:1/6
Amélie Lacourt
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 17. Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Bericht zur Anwendung von Artikel 13 (nichtlineare Dienste) sowie 16 und 17 (lineare Dienste) der AVMD-Richtlinie im Zeitraum 2015-2019. Da die 2018 eingeführten neuen Vorschriften 2019 auf nationaler Ebene noch nicht in Kraft waren, bezieht sich der Bericht lediglich auf die Verpflichtungen gemäß Richtlinie 2010/13/EU. Damit einher geht eine Studie, die die rechtlichen Änderungen für lineare und nichtlineare Dienste und die Entwicklungen auf dem audiovisuellen Markt untersucht sowie eine inhaltliche Analyse der Angebote von Rundfunk- und Abrufdiensten bietet.
Anwendung von Artikel 13 AVMD-Richtlinie
Während die Zahl der VoD-Dienste nach Schätzungen der Studie schrittweise stieg und 2015 bei 713, 2016 bei 847, 2017 bei 945, 2018 bei 999 und 2019 bei 1.030 lag, zeigt der Bericht, dass sich die Märkte für VoD-Dienste in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell entwickelten. In der Tat gab es in der Praxis Unterschiede, die auf die Flexibilität der Bestimmungen von Artikel 13 der AVMD-Richtlinie von 2010 zurückzuführen waren, der keine verbindlichen Quoten für europäische Werke vorschrieb und den Mitgliedstaaten die Freiheit ließ, die Art und Weise zu wählen, in der die Förderung der Produktion europäischer Werke und des Zugangs zu ihnen erreicht werden sollte. Aus den nationalen Berichten geht hervor, dass der durchschnittliche Anteil europäischer Werke bei VoD-Diensten dennoch von 45 % im Jahr 2015 auf 54 % im Jahr 2019 stieg. Das am weitesten verbreitete Instrument zur Förderung europäischer Werke war deren Anzeige auf der Homepage des Dienstes, gefolgt von der Verwendung von Trailern und Bannern sowie von Suchfunktionen.
In Bezug auf Gesetzgebung führt der Bericht 13 Mitgliedstaaten an, die im Berichtszeitraum Änderungen umgesetzt haben (die flämische Gemeinschaft in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, die Niederlande, die Slowakei, Ungarn und Zypern). Darüber hinaus hebt er die Verabschiedung grundlegender Reformen in Belgien, Italien, Kroatien und Ungarn hervor. Bei den Überwachungssystemen zeigt sich schließlich, dass acht Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum Gesetzesänderungen vorgenommen haben (die flämische Gemeinschaft in Belgien, Estland, Italien, Kroatien, die Niederlande, die Slowakei, Ungarn und Zypern). Jedoch lediglich Luxemburg, Rumänien und die Tschechische Republik meldeten, dass sie Maßnahmen ergriffen haben, um gegen Fälle von Nichteinhaltung vorzugehen.
Anwendung von Artikel 16 und 17 AVMD-Richtlinie
Im Berichtszeitraum wurden in 16 Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Island, Italien, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn und Zypern) Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 16 und 17 der AVMD-Richtlinie 2010 vorgenommen.
In Bezug auf die Verpflichtung, nach Möglichkeit mehrheitlich europäische Werke auszustrahlen (Artikel 16 AVMD-Richtlinie), zeigt der Bericht ein stabiles Niveau der gemeldeten europäischen Werke mit einem leichten Anstieg im Jahr 2019 im Vergleich zu 2015, wobei Ungarn im Durchschnitt den höchsten Prozentsatz an europäischen Werken aufweist (94,4 %). Zwar liegt die durchschnittliche Sendezeit für europäische Werke sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene über dem in Artikel 16 geforderten Mehrheitsanteil, eine erhebliche Anzahl von Sendern in der Tschechischen Republik (40 %), Litauen (38 %), Portugal (30 %), Bulgarien (29 %) und Italien (24 %) erreicht die Quote jedoch nicht.
Hinsichtlich der Verpflichtung gemäß Artikel 17 in Bezug auf die Sendezeit für unabhängige Produktionen lag der gemeldete Durchschnitt 2015 bei 42,2 %, 2016 bei 37,7 %, 2017 bei 38,5 %, 2018 bei 38,6 % und 2019 bei 40,8 % und damit deutlich über dem in der Richtlinie festgelegten Schwellenwert. Die Sendezeit für unabhängige Produktionen ging zwischen 2015 und 2016 zurück, erholte sich bis 2019 jedoch teilweise wieder.
Auch die angegebene durchschnittliche Sendezeit, die alle im Bericht betrachteten Sender in der EU-27 für neuere unabhängige Produktionen vorhielten, folgt der gleichen Kurve: 54,0 % im Jahr 2015, 52,7 % im Jahr 2016, 53,7 % im Jahr 2017, 54,5 % im Jahr 2018 und 54,6 % im Jahr 2019. Der Anteil der für die Ausstrahlung solcher Werke zu berücksichtigenden Sendezeit reichte von 0,9 % (Niederlande) bis 29,1 % (Deutschland).
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten stellten Fälle fest, in denen die in Artikel 16 und 17 festgelegten Pflichtquoten nicht eingehalten wurden. Als Hauptgründe wurden genannt:
- die geringe Größe bestimmter Sender, die aufgrund ihres geringen Zuschaueranteils und der kleineren Zielgruppe Schwierigkeiten haben, die Quoten zu erfüllen;
- das Format oder das Thema des Inhalts (insbesondere kulturelle, sportliche und an Kinder gerichtete Inhalte);
- der Wettbewerb mit US-Produktionen;
- die Verfügbarkeit von billigeren Inhalten außerhalb der EU.
Zusammenfassend zeigt dieser Bericht, dass Artikel 13 der AVMD-Richtlinie von 2010 in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde; die Bestimmungen der Artikel 16 und 17 wurden im Allgemeinen von den Mitgliedstaaten gut implementiert, auch wenn es in bestimmten Fällen Schwierigkeiten gab.
Die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2018/1808/EU) für die Jahre 2020-2021 wird Gegenstand eines separaten Berichts sein.
Referenzen
- Commission report on the application of Articles 13, 16 and 17 of Directive 2010/13/EU for the period 2015-2019
- https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/95884
- Bericht der Kommission zur Anwendung der Artikel 13 sowie 16 und 17 der Richtlinie 2010/13/EU für den Zeitraum 2015-2019
- Study on the practical implementation of the provisions of the audiovisual media services directive concerning the promotion of European works in audiovisual media services
- https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/41f4a695-f465-11ed-a05c-01aa75ed71a1/language-en
- Studie zur praktischen Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Bezug auf die Förderung europäischer Werke in audiovisuellen Mediendiensten
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.