Bulgarien

[BG] Bericht des CEM über die Überwachung des Wahlkampfs für die 49. Nationalversammlung

IRIS 2023-6:1/21

Nikola Stoychev

Dimitrov, Petrov & Co., Anwaltskanzlei

Am 27. April 2023 hat der Rat für elektronische Medien (bulgarische Medienaufsichtsbehörde – CEM) seinen Bericht über die zielgerichtete Überwachung des Wahlkampfs für die 49. Nationalversammlung (im Folgenden: der Bericht) veröffentlicht.

In dem Bericht präsentiert der CEM seine Ergebnisse des Prozesses zur zielgerichteten Überwachung der Tätigkeit von 14 Sendern von öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbietern und 13 Sendern von kommerziellen Mediendiensteanbietern in Bezug auf eine weitere Parlamentswahl in Bulgarien. Der Bericht umfasst auch Informationen zur Leistungserbringung von vier Online-Plattformen. Er erstreckt sich auf die Medienberichterstattung während des Wahlkampfs (vom 3. bis zum 31. März 2023), am Tag der Wahlruhe (1. April 2023) sowie am Wahltag (2. April 2023).

Durch das Überwachungsverfahren sollte hauptsächlich festgestellt werden, auf welche Weise Anbieter den Wahlkampf der Parteien und Koalitionen dargestellt haben und ob sie die Anforderungen der Wahlordnung und des Hörfunk- und Fernsehgesetzes eingehalten haben.

Der CEM kam zu dem Schluss, dass der politische Inhalt in den ersten drei Wochen des Wahlkampfs in den Sendungen der Anbieter eher unbedeutend war. Allerdings waren die politischen Aktivitäten in der Woche vor dem Wahltag sehr viel dynamischer.

Der CEM machte die interessante Beobachtung, dass die Einladung von Vertretern/Vertreterinnen von Nicht-Systemparteien in Prime-Time-Sendungen landesweiter Fernseh- und Hörfunkkanäle die Gefahr der Verbreitung von Inhalten birgt, welche gegen moralische Grundsätze verstoßen und Hassrede und Gewalt gegen bestimmte soziale Gruppen fördern.

Darüber hinaus wird in dem Bericht festgestellt, dass ein Mangel an politischer Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Führungspersönlichkeiten auf den einander gegenüberstehenden Seiten bestand. Es wird auch hervorgehoben, dass die Kommunikation mit dem Publikum äußerst einseitig war und es Interviewpartnern/-partnerinnen in Interviews tendenziell leicht gemacht wurde.

In dem Bericht wird auch auf die Vermischung von redaktionellen und agitatorischen Inhalten (d. h. politische Propaganda gegenüber Journalismus) in den Sendungen hingewiesen. Der CEM argumentiert, dass diese Vermischung zulasten der Bürgerinnen und Bürger und der Demokratie geht, da es sie daran hindert, unabhängige politische Entscheidungen zu treffen.

Schließlich berichtet der CEM, dass im medialen Wahlkampf eine mangelnde Geschlechtergleichstellung zu verzeichnen war. Er stellt fest, dass es im Vergleich zur viel höheren Zahl von 3.225 männlichen Kandidaten nur 1.341 weibliche Kandidaten gab. Dementsprechend wurde weiterhin nur in relativ geringem Maß für Frauen geworben, was zur Folge hat, dass in der 49. Nationalversammlung von 240 Abgeordneten nur 58 Frauen sind.


Referenzen

  • Доклад за специализираното наблюдение на предизборната кампания за 49-то Народно събрание
  • https://www.cem.bg/controlbg/1462
  • Bericht über die zielgerichtete Überwachung des Wahlkampfs für die 49. Nationalversammlung

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.