Belgien

Medienregulierer aus Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Zypern richten internationale Arbeitsgruppe zur Altersverifikation ein

IRIS 2023-6:1/23

Christina Etteldorf

Institut für Europäisches Medienrecht

Um den Herausforderungen des Jugendmedienschutzes im 21. Jahrhundert gerecht zu werden, haben Medienregulierer aus Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Zypern am 24.3.2023 eine internationale Arbeitsgruppe zum Thema Altersverifikation eingerichtet, die sich in regelmäßigen Abständen treffen und zu aktuellen Fragestellungen im Kontext des Jugendmedienschutzes austauschen soll. Der Zusammenarbeit wird eine Gemeinsame Erklärung zugrundegelegt, die Eckpunkte der zukünftigen Kooperation enthält. 
Als bisherige Teilnehmer der Arbeitsgruppe haben sich die französische Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom), der belgische Conseil Superieur de l’Audiovisuel (CSA), die zypriotische Cyprus Radiotelevision Authority (CRTA), die britische Ofcom und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zusammengeschlossen. Die Arbeitsgruppe soll als Austauschforum zwischen den beteiligten Regulierern – etwa über die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten und praktischen Erfahrungen mit Durchsetzungsmaßnahmen sowie zum technischen Jugendmedienschutz – dienen. Gegenstand ist dabei insbesondere die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Technologien zur Altersverifikation, wobei gemeinsam ein möglichst harmonisierter Ansatz gegenüber Plattformen gefunden werden soll, die entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereitstellen.
In der Gemeinsamen Erklärung der Regulierer wird das vor allem in den Kontext der Pflichten von Video-Sharing-Plattformen (VSPs) nach der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gesetzt. Diese sollen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige vor jugendgefährdenden Videos zu schützen, wobei grundloser Gewalt und Pornografie nach der Richtlinie mit den striktesten Maßnahmen zu begegnen sind. Die Arbeitsgruppe will dafür sorgen, dass VSPs diese Pflichten auch ernst nehmen, insbesondere sicherstellen, dass Pornographie-Plattformen wirksame Maßnahmen zur Altersverifikation vorsehen. Als zentrale Herausforderung wird dabei einerseits die Tatsache gesehen, dass Plattformen häufig nicht von dem Staat aus operiert werden, auf den ihre Angebote gerichtet sind. Zum anderen seien viele technologische Möglichkeiten zum Schutz Minderjähriger neu und müssten regulatorisch erst noch bewertet werden. Die beteiligten Regulierungsbehörden bekennen sich dazu, diese Herausforderungen im Sinne eines koordinierten, unabhängigen und evidenzbasierten Regulierungsansatzes anzugehen. 
Aus Perspektive der deutschen Regulierer hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als gemeinsames, für den Jugendmedienschutz zuständiges Organ der deutschen Landesmedienanstalten ein Gutachten zu Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes beim Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Auftrag gegeben. Das Anfang dieses Jahres veröffentlichte Gutachten kam auf Basis eines detaillierten Rechtsvergleichs verschiedener Staaten unter anderem zu dem Ergebnis, dass zwar in vielen Staaten sehr ähnliche Problemlagen bestehen, diese aber teilweise in der Regulierung unterschiedlich angegangen werden. Ein wissens- und wissenschaftsbasierter Austausch zu Best Practices zwischen Regulierungsbehörden, so das Gutachten weiter, könne die Fortentwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes fördern und unterstützen. Das Gutachten sollte auch als Ansatzpunkt für eine zukünftig vertiefte internationale Kooperation der KJM dienen, wofür die nunmehr eingerichtete Arbeitsgruppe ein weiterer Schritt ist. 


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.