Frankreich
[FR] Gesetzesvorschlag zur Definition und Regulierung kommerzieller Einflussnahme von der Nationalversammlung angenommen
IRIS 2023-5:1/11
Amélie Blocman
Légipresse
Der von den Abgeordneten Arthur Delaporte (Sozialistische Partei) und Stéphane Vojetta (Partei „Renaissance“, Regierungsbündnis unter Macron) eingebrachte Gesetzesvorschlag „zur Regulierung der kommerziellen Einflussnahme und zur Bekämpfung des Missbrauchs durch Influencer in sozialen Netzwerken“ ist am 30. März 2023 von der Nationalversammlung in erster Lesung angenommen worden. In den Text sind vom Wirtschaftsministerium eingebrachte Änderungen eingeflossen, die auf den am 24. März veröffentlichten Schlussfolgerungen der Arbeiten zur Regulierung der Einflussnahme im Internet gründen. Als Ergebnis der Beratungen wurde bereits ein „Verhaltenskodex“ für Influencer und Content-Ersteller veröffentlicht, in dem die Rechte der Influencer sowie ihre steuerlichen, sozialen und regulatorischen Pflichten aufgezählt sind. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Schutz der minderjährigen Influencer gewidmet.
Abschnitt 1 definiert den Begriff der kommerziellen Einflussnahme auf elektronischem Wege und legt die mit ihrer Ausübung verbundenen Verpflichtungen fest. Als Influencer gelten „natürliche oder juristische Personen, die ihren Bekanntheitsgrad bei ihrem Publikum nutzen, um der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege Inhalte zu übermitteln, mit denen direkt oder indirekt für Waren, Dienstleistungen oder eine beliebige Sache als Gegenleistung für einen wirtschaftlichen Gewinn oder einen geldwerten Vorteil geworben wird“. In Artikel 2c des Textes heißt es, dass jede von einem Influencer durchgeführte Werbeaktion ausdrücklich durch einen „klaren, lesbaren und identifizierbaren Hinweis auf dem Bild oder ´Video in allen Formaten und während der gesamten Werbeaktion“ gekennzeichnet werden muss. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Verbote von Werbung und Verkaufsförderung für bestimmte Waren und Dienstleistungen auch für die kommerzielle Einflussnahme gelten (Alkohol, Tabak, E-Zigaretten). Gleiches gilt für entsprechende Informationspflichten (gesundheitsbezogene Angaben). Die Anwendungsmodalitäten sollen per Dekret vom Staatsrat festgelegt werden. Der Gesetzesvorschlag verbietet Influencern, für Glücksspiele auf Plattformen zu werben, die keine Zugangsbeschränkungen für Minderjährige ermöglichen. Die direkte oder indirekte Werbung für Eingriffe kosmetischer Art wie Schönheitsoperationen ist ebenso verboten wie Werbung für bestimmte Finanzdienstleistungen sowie für Nachahmungen und Produktpiraterie. Verstöße werden mit sechsmonatiger Haft und einer Geldstrafe in Höhe von EUR 300 000 geahndet. Zudem droht ein endgültiges oder vorübergehendes Verbot kommerzieller Einflussnahme auf elektronischem Wege.
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nicht für Getränke und Lebensmittel werben, die zu fett, zu salzig oder zu süß sind. Dieses Verbot gilt auch für Werbetreibende, die eine Produktplatzierung in einem audiovisuellen Programm vornehmen, das auf einer Video-Sharing-Plattform ausgestrahlt wird und in dem ein Minderjähriger unter 16 Jahren die Hauptrolle spielt. Minderjährige Influencer unter 16 Jahren unterliegen dem Gesetz vom 19. Oktober 2020, das die kommerzielle Nutzung des Bildes von Minderjährigen unter 16 Jahren in sozialen Netzwerken regelt.
Wenn die von den Influencern erstellten und verbreiteten, bearbeiteten Inhalte darauf abzielen, die Figur zu verändern oder das Aussehen des Gesichts zu verändern, muss während der gesamten Sendefrequenz klar erkennbar der Hinweis „bearbeitetes Bild“ angezeigt werden. Verstöße hiergegen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 4500 und einem Jahr Haft geahndet.
Auch der Beruf des „Influencer-Agenten“, der Influencer mit Marken in Verbindung bringt, wird im Gesetzesentwurf definiert und geregelt. So müssen die Parteien einen schriftlichen Vertrag schließen, wenn die auf dem Spiel stehenden Beträge einen bestimmten, per Dekret festzulegenden Schwellenwert überschreiten. Die Parteien verpflichten sich außerdem ausdrücklich, sich an das französische Recht, den Code de la consommation (Verbraucherschutzgesetz) und den Code de la propriété intellectuelle (Gesetz über das geistige Eigentum – CPI) zu halten.
Abschnitt II des Gesetzesvorschlags betrifft die Regulierung der von Influencern veröffentlichten Inhalte gemäß den Vorgaben der DSA-Verordnung (Einrichtung von Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte durch die Betreiber von Online-Plattformen, Informationen über die Content-Moderation etc.). Vorgesehen sind auch Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Inhalten, die der kommerziellen Einflussnahme zuzuordnen sind. Die sozialen Netzwerke verpflichten sich zudem, bei der Regulierung der kommerziellen Einflussnahme mit dem Staat zusammenzuarbeiten.
Der Gesetzesvorschlag soll ab dem 9. Mai vom Senat geprüft werden.
Referenzen
- Proposition de loi visant à encadrer l’influence commerciale et à lutter contre la dérive des influenceurs sur les réseaux sociaux
- https://www.senat.fr/dossier-legislatif/ppl22-489.html
- Gesetzesvorschlag „zur Regelung der kommerziellen Einflussnahme und zur Bekämpfung des Missbrauchs durch Influencer in sozialen Netzwerken
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.