Luxemburg

[LU] ALIA veröffentlicht Leitlinien vor den Kommunalwahlen in Luxemburg am 11. Juni 2023

IRIS 2023-4:1/11

Eric Munch

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 24. Februar 2023 veröffentlichte die luxemburgische unabhängige Behörde für audiovisuelle Medien (Autorité luxembourgeoise indépendante de l'audiovisuel - ALIA) Leitlinien für die am 11. Juni 2023 stattfindenden Kommunalwahlen. Die Leitlinien wurden nach einer Konsultationsphase mit Kandidaten, politischen Parteien und audiovisuellen Medien mit öffentlich-rechtlichem Auftrag ausgearbeitet. Wahlkampagnen von politischen Parteien und Kandidaten in sozialen Medien fallen nicht unter diese Leitlinien.

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Buchst. m) des geänderten Gesetzes vom 27. Juli 1991 über elektronische Medien muss die ALIA Leitlinien für die Bedingungen der Produktion, der programmlichen Gestaltung und der Verbreitung von Wahlbotschaften der politischen Parteien und der Kandidaten sowie von Sendungen im Zusammenhang mit der Wahlkampagne ausarbeiten, die über öffentlich-rechtliche Medien (Radio 100,7) und private Medien, die mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut sind (wie RTL Télé Lëtzebuerg und RTL Radio Lëtzebuerg, gemäß Artikel 3 und 12 des geänderten Gesetzes vom 27. Juli 1991 über elektronische Medien), ausgestrahlt werden.

Die Leitlinien legen fest, dass Redaktionen der ALIA schriftliche Pläne für die Wahlkampagne sowie eine Liste und Beschreibung aller wahlkampfbezogenen Sendungen, die während des Zeitraums ausgestrahlt werden, vorlegen müssen. Die ALIA kann Anpassungen vorschlagen, wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht eingehalten wird oder um den Zuhörern und Zuschauern relevante, breit gefächerte, vollständige und kritische Informationen zu bieten. Mögliche Beschwerden, Reklamationen und Anmerkungen von Kandidaten, politischen Parteien oder der Öffentlichkeit sind an die ALIA zu richten. Im Falle eines unerwarteten Ungleichgewichts in der Berichterstattung sind Mediendiensteanbieter angehalten, den Inhalt ihrer Programme für den Rest der Wahlkampagne neu auszutarieren.

In den Leitlinien ist im Einzelnen festgelegt, wie viel Sendezeit den politischen Parteien zur Verfügung gestellt werden muss. Politische Parteien oder Bündnisse, die in Gemeinden, die mindestens ein Viertel der Gesamtbevölkerung des Landes stellen, vollständige Kandidatenlisten vorlegen können, haben neun Minuten Sendezeit pro Medium. Für Parteien, die in Gemeinden mit weniger als einem Viertel der Gesamtbevölkerung des Landes vollständige Kandidatenlisten vorlegen können, wird die Sendezeit im Verhältnis zur Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinden festgelegt.

Alle politischen Parteien können Wahlwerbespots in der Sprache ihrer Wahl (jedoch mit Untertiteln in Französisch und Deutsch, um Barrierefreiheit zu gewährleisten) mit einer Dauer von 10 bis 45 Sekunden produzieren, wobei während der Wahlkampagne neue Spots eingeführt werden können. Die Übertragungen werden durch einen optischen und/oder akustischen Hinweis begleitet. Die ALIA wird die Sendereihenfolge der Spots festlegen und eine faire Aufteilung gewährleisten. Am 13. März 2023 veröffentlichte die ALIA zusätzliche technische Anforderungen an die Formate von Wahlspots.

Nur politische Parteien mit vollständigen Kandidatenlisten in Gemeinden, die mindestens ein Viertel der Gesamtbevölkerung des Landes stellen, werden zur Teilnahme an Diskussionen am runden Tisch eingeladen. Die Kandidaten können Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch sprechen. Offene politische Diskussionen werden für die Dauer des Wahlkampfes ausgesetzt. Für Nachrichtensendungen gelten die Leitlinien nicht, solange ihr Inhalt nicht unter die von den Redaktionen im Rahmen des Wahlkampfes festgelegten Regelungen fällt.

Der Medienwahlkampf beginnt am 15. Mai 2023 und endet am 9. Juni, zwei Tage vor den Wahlen.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.