Dänemark

[DK] Am 15. Februar 2023 brachte die Europäische Kommission Dänemark zusammen mit einigen anderen Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der Urheberrechtsrichtlinie vor den EuGH

IRIS 2023-4:1/26

Terese Foged

Kanzlei Lassen Ricard

Die viel diskutierte Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Urheberrechtsrichtlinie) mit Auswirkungen für Urheber, Online-Plattformen und Internetnutzer war in der EU bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen. Aufgrund der COVID-Pandemie, die viele Ressourcen gebunden hat, einer Wahl und einer langwierigen Regierungsbildung (die schließlich im Dezember 2022 abgeschlossen wurde) konnte Dänemark diese Frist nicht einhalten.

Dänemark hat jedoch einen Teil der Urheberrechtsrichtlinie fristgerecht umgesetzt:

Das dänische Kulturministerium hatte die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in zwei Etappen aufgeteilt. Die erste Etappe umfasste die Umsetzung der Artikel 15 und 17. Die frühere dänische Kulturministerin legte den Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Artikel 15 und 17 am 26. März 2021 vor. Die Rechtsvorschriften wurden am 4. Juni 2021 verabschiedet und traten am 7. Juni 2021, also gerade noch rechtzeitig in Kraft.

Die zweite Etappe zur Umsetzung der Richtlinie hat Dänemark jedoch noch nicht abgeschlossen. Dies sollte im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsvorschlags erfolgen, der zunächst für Sommer 2022, dann für das vierte Quartal 2022 und schließlich für Januar 2023 geplant war. Jetzt, Anfang März 2023, ist der Gesetzesvorschlag jedoch noch immer nicht zur Anhörung an das neue dänische Kulturministerium weitergeleitet worden.

Das Verfahren hat sich verzögert, so dass nicht mehr viel Zeit bleibt für die Anhörung, dann die Einbringung ins Parlament und schließlich die Aufnahme des Vorschlags in entsprechende Gesetzgebung bis zum 1. Juli 2023 (nach den neuesten Plänen). Das heißt, die Umsetzung erfolgt mit etwa zwei Jahren Verspätung.

Am 15. Februar 2023 brachte die Europäische Kommission Dänemark zusammen mit einigen anderen Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der gesamten Richtlinie vor den EuGH (wie gesagt hat Dänemark lediglich Artikel 15 und 17 umgesetzt).

Im Gegensatz dazu hat Dänemark die so genannte Online-SatCab-Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte zusammen mit der ersten Etappe zur Urheberrechtsrichtlinie. Lediglich fünf Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie noch nicht umgesetzt: Bulgarien, Finnland, Lettland, Polen und Portugal (dieselben Staaten, die die Urheberrechtsrichtlinie noch nicht umgesetzt haben).


Referenzen

  • Directive (EU) 2019/790 of the European Parliament and of the Council of 17 April 2019 on copyright and related rights in the Digital Single Market and amending Directives 96/9/EC and 2001/29/EC
  • https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj
  • Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG
  • https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj ?locale=de

  • Directive (EU) 2019/789 of the European Parliament and of the Council of 17 April 2019 laying down rules on the exercise of copyright and related rights applicable to certain online transmissions of broadcasting organisations and retransmissions of television and radio programmes, and amending Council Directive 93/83/EEC
  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0789
  • Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie des Rates 93/83/EWG
  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0789


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.