Georgien

[GE] Gesetzentwurf zur Transparenz ausländischen Einflusses vorgelegt

IRIS 2023-4:1/30

Andrei Richter

Comenius Universität (Bratislava)

Am 14. Februar 2023 legte die „Volksmacht“-Bewegung, eine Abspaltung der Regierungspartei „Georgischer Traum“, einen Gesetzentwurf „zur Transparenz ausländischen Einflusses“ vor. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Justizministerium ein Register ausländisch beeinflusster Agenten einrichten, das die Tätigkeit dieser Agenten „überwachen“ soll. Die Nichtregistrierung beziehungsweise Nichtvorlage entsprechender Erklärungen wird mit einer Geldstrafe von 25.000 Lari (ca.  EUR 8.900) geahndet.

Artikel 2 des Gesetzentwurfs sah vor, dass zu den „Agenten unter ausländischem Einfluss“ Rundfunkveranstalter, (Mit-)Eigentümer von Unternehmen, die Ressourcen zur Veröffentlichung von „Masseninformationen“ in georgischer Sprache hosten, und (Mit-)Eigentümer von Printmedien gehören, wenn mehr als 20 % ihrer Bruttoeinnahmen und materiellen Leistungen in einem Kalenderjahr direkt oder anderweitig von einer „ausländischen Macht“ oder einem anonymen Geldgeber stammen. Die rechtmäßigen Einnahmen von Rundfunkveranstaltern aus Sponsoring, Werbespots und Teleshopping oder kommerzieller Werbung in der Presse oder in Online-Medien zählen nicht dazu.

Eine „ausländische Macht“ ist unter anderem (Artikel 3) ein Subjekt, das dem Regierungssystem eines fremden Staates angehört, jede Person, die nicht georgischer Staatsbürger ist, jede Körperschaft, die nicht nach georgischem Recht gegründet wurde, und/oder jede Organisation (einschließlich Stiftungen, Vereinigungen, Gesellschaften, Gewerkschaften oder sonstige Organisationen) oder andere Zusammenschlüsse von Personen, die nach dem Recht eines ausländischen Staates und/oder internationalem Recht gegründet wurden.

Laut „Volksmacht“ enthielt der Gesetzesentwurf die bewährten Verfahren demokratischer Länder und war hauptsächlich auf der Grundlage der einschlägigen US-amerikanischen FARA-Bestimmungen ausgearbeitet worden. Der Gesetzentwurf wurde stillschweigend vom Vorsitzenden des „Georgischen Traums“ unterstützt, der auch darauf hinwies, dass der Begriff „Agent“ in der georgischen Sprache keine negative Konnotation habe.

Der Sprecher des US-Außenministeriums verneinte Ähnlichkeiten des Gesetzentwurfs mit amerikanischer Gesetzgebung: „Dieser Gesetzesentwurf scheint sich auf ähnliche russische und ungarische Rechtsvorschriften zu stützen, nicht auf  FARA.“ Er warnte auch, „ein solches Gesetz könnte die euro-atlantische Integration Georgiens untergraben“.

Am 7. März wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Nach massiven Straßenprotesten wurde die zweite Lesung vom 9. auf den 10. März verschoben, bei der der Gesetzentwurf bei Enthaltung der Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde.


Referenzen

  • Draft Law of Georgia “On the transparency of foreign influence”, 14 February 2023
  • Georgischer Gesetzentwurf „Zur Transparenz ausländischen Einflusses“, 14. Februar 2023


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.