Lettland

[LV] In Lettland tritt Gesetz über elektronische Kommunikation in Kraft

IRIS 2023-3:1/10

Ieva Andersone, Linda Reneslāce, Krišjānis Knodze

Sorainen

Am 27. Juli 2022 trat in Lettland das neue Gesetz über elektronische Kommunikation (ESL) in Kraft, mit dem der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) umgesetzt wird.

Durch die Umsetzung des EKEK wird das neue ESL insbesondere:

- den Aufbau von 5G-Netzen durch Gewährleistung von Verfügbarkeit und Wettbewerb um Investitionen intensivieren,

- Endnutzern durch Sicherstellung des Netzzugangs, Gewährleistung einer besseren Cybersicherheit, Erhöhung des Schutzniveaus der Bürger in Notsituationen und Verbesserung der Transparenz der Diensteanbieter sowie auf andere Weise Vorteile und Schutz bieten,

- zusätzliche Arten von zu regulierenden Diensten ergänzen.

Dienste, die dem ESL unterliegen

Nach dem ESL ist ein elektronischer Kommunikationsdienst ein in der Regel gegen Entgelt erbrachter Dienst, der in der Übertragung von Signalen unter Verwendung elektronischer Kommunikationsnetze besteht und der einen der folgenden Dienste umfasst: einen Internetzugangsdienst, einen interpersonellen Kommunikationsdienst oder einen anderen Dienst, der ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen besteht. Wie vom EKEK gefordert, implementiert das ESL neue Konzepte für elektronische Kommunikationsdienste wie interpersonelle Kommunikationsdienste sowie nummernunabhängige und nummernabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste. Damit sind die elektronischen Kommunikationsdienste, die dem ESL unterliegen, weiter gefasst als nach der bisherigen Regelung.

Demnach werden auch nummernunabhängige Diensteanbieter wie WhatsApp als elektronische Diensteanbieter betrachtet. Diese Anbieter sind nicht wie nummerngebundene Anbieter an ein öffentliches Telefonnetz angeschlossen, sondern arbeiten mit einer Internetverbindung. Durch die Berücksichtigung der Entwicklung nummernunabhängiger Akteure erlegt der EKEK auch ihnen bestimmte Verpflichtungen auf, die jedoch nicht so weitreichend sind wie bei den nummerngebundenen Anbietern.

Insbesondere gelten die Verpflichtungen für nummernunabhängige Diensteanbieter in Fällen, in denen das öffentliche Interesse die Anwendung von Verpflichtungen auf alle Arten von Diensten erfordert. Dabei handelt es sich insbesondere um Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen, die Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde und die Transparenz gegenüber Kunden sowie Datenschutzanforderungen. Daher erlegt das ESL bestimmte Verpflichtungen nicht nur den nummerngebundenen, sondern auch den nummernunabhängigen Diensteanbietern auf.

Abgeleitete Rechtsvorschriften

Das neue ESL überträgt dem Ministerkabinett und der lettischen Kommission für Versorgungswirtschaft (SPRK) darüber hinaus die Befugnis, abgeleitete Rechtsvorschriften zu erlassen, um die Vorschriften des ESL zu ergänzen. So muss das Ministerkabinett zum Beispiel die Verfahren für die Nummernverwaltung sowie die Einrichtung und Pflege der Nummerndatenbank festlegen. Die SPRK muss zudem beispielsweise Vorschriften zur Unterrichtung der Endnutzer über Anrufe zu erhöhten Tarifen sowie Vorschriften zu Informationen erlassen, die in der Übersicht zum Vertrag über elektronische Kommunikationsdienste enthalten sein müssen.

Die abgeleiteten Rechtsvorschriften wurden im Laufe des Jahres 2022 verabschiedet und sind nun in Kraft. Bis dahin waren die auf der Grundlage des früheren Gesetzes über elektronische Kommunikation erlassenen abgeleiteten Rechtsvorschriften in Kraft.

Herausforderungen bei Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, die für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste gelten

Der EKEK war bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht zu überführen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Lettland, haben es jedoch versäumt, die Richtlinie 2018/1972 zur Einführung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation rechtzeitig umzusetzen.

Das neue ESL wurde schließlich am 2. Juni 2022 in Lettland in letzter Lesung angenommen. Das Gesetz trat jedoch erst am 27. Juli in Kraft, da es die letzte Hürde, die Verkündung durch den Präsidenten, nicht genommen hatte. Der Präsident sandte das Gesetz an die Saeima (Parlament von Lettland) zurück und betonte, dass die ursprüngliche Fassung und insbesondere die Artikel 99, 100 und 101 des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung von Dienstenutzern und die Übermittlung von Daten an Aufsichtsbehörden Risiken für das Recht auf Privatsphäre bergen und mit dem EU-Recht und der ständigen Rechtsprechung der EU unvereinbar sind. Die Bestimmungen sahen vor, dass Netzbetreiber bei der Erbringung von nummernabhängigen Diensten und Internetzugangsdiensten verpflichtet sind, bestimmte personenbezogene Daten für einen Zeitraum von 18 Monaten zu speichern und diese Daten auf Anfrage an Aufsichtsbehörden zu übermitteln.

Gemäß den Übergangsbestimmungen des ESL war das Ministerkabinett verpflichtet, einen weiteren Gesetzentwurf vorzulegen, um die Übereinstimmung dieser Artikel mit dem EU-Recht und der ständigen Rechtsprechung der EU zu gewährleisten. Die Frist für die Vorlage des Gesetzentwurfs war auf den 31. Dezember 2022 festgelegt.

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels war dem Parlament jedoch noch kein neuer Gesetzentwurf vorgelegt worden.


Referenzen

  • Electronic Communications Act
  • Gesetz über elektronische Kommunikation


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.