Slowakei
[SK] Verlagsgesetz tritt in Kraft
IRIS 2023-2:1/9
Andrei Richter
Comenius Universität (Bratislava)
Das slowakische Gesetz „Über die Verleger von Veröffentlichungen und über das Register der Massenmedien und der audiovisuellen Medien sowie über die Annahme bestimmter Gesetzesänderungen“ (Verlagsgesetz) wurde vom Nationalrat (Parlament) der Slowakischen Republik am 22. Juni 2022 verabschiedet und trat am 1. August 2022 in Kraft. Es regelt insbesondere die Tätigkeit von Internet-Nachrichtenportalen und Online-Periodika.
Herausgeber periodischer Veröffentlichungen (online und offline) und Betreiber von Nachrichtenportalen müssen vom Kulturministerium der Slowakischen Republik registriert werden (Artikel 3). Sie sind verpflichtet, auf behördliche Anordnung Notstandsmitteilungen zu veröffentlichen und den Zugang zu Medieninhalten, die von Personen bereitgestellt werden, die internationalen Sanktionen unterliegen, zu beschränken (Artikel 4).
Das Gesetz verpflichtet Verleger und Betreiber sowie ihr Personal, vertrauliche Informationsquellen geheim zu halten (Artikel 4) und das Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung zu respektieren (Artikel 8-10).
Das Gesetz verlangt von Verlegern und Betreibern, Kopien ihrer Veröffentlichungen an die von der Regierung eingerichteten digitalen Archive zu übermitteln (Artikel 17 - 20).
Das Gesetz ersetzt das Gesetz „Über die Presse“ (Nr. 167/2008) von 2008, das damit außer Kraft ist.
Referenzen
- Zákon o vydavateľoch publikácií a o registri v oblasti médií a audiovízie a o zmene a doplnení niektorých zákonov (zákon o publikáciách), 22. júna 2022, No 265
- https://www.slov-lex.sk/pravne-predpisy/SK/ZZ/2022/265/
- Gesetz „Über die Verleger von Veröffentlichungen und über das Register der Massenmedien und der audiovisuellen Medien sowie über die Annahme bestimmter Gesetzesänderungen" (Verlagsgesetz), 22. Juni 2022, Nr. 265
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.