Russische Föderation

Vier weitere russische Medien auf der Liste der in der EU verbotenen Medien

IRIS 2023-1:1/3

Justine Radel-Cormann

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 16. Dezember 2022 fasste der Rat der Europäischen Union Beschluss (GASP) 2022/2478, mit dem nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine vier weitere Medien auf die Liste der in der EU verbotenen russischen Rundfunkveranstalter gesetzt wurden (siehe IRIS 2022-3/6). 

Mit diesem Ratsbeschluss wurde Anhang IX des vorangegangenen Ratsbeschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, geändert. Die neuen Rundfunkveranstalter sind NTV/NTV Mir, Rossija 1, REN TV und Pervyj Kanal. Die Liste umfasst nun mehr als ein Dutzend verbotene Medien (wie RT English, RT UK, Sputnik, Rossija 24, TV Centre International) (siehe IRIS 2022-7:1/2 und 2022-7:1/7). 

Sie dürfen keine Inhalte mehr in die Europäische Union ausstrahlen und auch keine Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Vertriebsvereinbarungen, die sie möglicherweise im Gebiet der Europäischen Union hatten, nutzen.

Diese neue Maßnahme ist Teil des neunten EU-Sanktionspakets zur Schwächung von Russlands Kriegsführung, was auch Maßnahmen gegen den Banken- und Energiesektor umfasst. 

Der Beschluss 2022/2478 bedurfte keiner Genehmigung seitens weiterer EU-Institutionen und trat am 17. Dezember 2022 in Kraft.


Referenzen


  • Council Decision 2014/512/CFSP of 31 July 2014 concerning restrictive measures in view of Russia's actions destabilising the situation in Ukraine [consolidated text]
  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014D0512-20221204
  • Beschluss 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren [konsolidierter Text]

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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.