Slowenien
[SI] Slowenisches Referendum zu Änderungen des Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
IRIS 2023-1:1/7
Deirdre Kevin
COMMSOL
In einem Referendum am 27. November 2022 stimmte die Mehrheit der slowenischen Bürger für eine Änderung des Gesetzes über RTV Slovenia. Das Hauptziel bestand dabei in einer Entpolitisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTV Slovenia. Diese soll dadurch erreicht werden, dass die Nationalversammlung bei der Ernennung der Mitglieder des Leitungsgremiums keine Rolle mehr spielt und der Generaldirektor durch einen vierköpfigen Verwaltungsrat ersetzt wird.
Seit dem Regierungswechsel in Slowenien hat die Oppositionspartei (und ehemalige Regierungspartei) SDS auf eine Reihe von Referenden über Gesetzesvorschläge der neuen Regierung gedrängt. Am selben Tag wurden zwei weitere Referenden abgehalten. Das eine betraf die Umstrukturierung der Regierung, das andere einen Gesetzesvorschlag zur Sicherstellung der Langzeitpflege für ältere Menschen. Alle drei Referenden endeten mit einer Zustimmung zur Gesetzgebung der Regierung.
In Bezug auf RTV Slovenia gab es anhaltende Proteste der Journalisten wegen angeblicher politischer Einmischung durch die von der vorherigen Regierung eingesetzten Führungsstrukturen. Mit dem neuen Gesetz werden die Verwaltung und die Leitungsgremien der Rundfunkanstalt neu geordnet. Die Leitungsgremien - ehemals der Programmrat und der Aufsichtsrat - werden in Rat und Finanzausschuss umbenannt.
Früher sah das Verfahren zur Ernennung des Programmrats vor, dass fünf Mitglieder auf Vorschlag der politischen Parteien direkt von der Nationalversammlung ausgewählt wurden. Weitere 16 Mitglieder wurden von der Nationalversammlung aus dem Kreis von Kandidaten ernannt, die von einer Reihe von Universitäten und Fakultäten sowie von Gesellschaften, Vereinigungen von Gesellschaften oder deren Organisationen, insbesondere in den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Journalismus, sowie anderen Organisationen der Zivilgesellschaft vorgeschlagen wurden. Die Mitarbeiter von RTV Slovenia wählten drei Mitglieder. Dem Rat gehörten außerdem stets je ein Vertreter der italienischen und der ungarischen Volksgruppe, ein Vertreter der Akademie der Wissenschaften und Künste sowie zwei vom Präsidenten ernannte Vertreter der Religionsgemeinschaften an. Die Nationalversammlung hatte ebenfalls beschlossen, alle Mitglieder jeweils mit der Mehrheit der Stimmen zu ernennen.
Das neue System zur Ernennung des Rates sieht keine Beteiligung der Nationalversammlung oder der politischen Parteien vor. Die Größe des Rates wurde reduziert. Ihm gehören nach wie vor je ein Vertreter der italienischen und der ungarischen Volksgruppe, ein Vertreter der Akademie der Wissenschaften und Künste und jetzt nur noch ein vom Präsidenten ernannter Vertreter der Religionsgemeinschaften an. Die Mitarbeiter von RTV Slovenia wählen nunmehr sechs Mitglieder. Die übrigen Mitglieder werden nach einem öffentlichen Aufruf an die folgenden maßgeblichen Organisationen direkt von diesen ausgewählt: Nationaler Kulturrat (zwei Mitglieder, eines aus dem Kulturbereich und eines aus dem audiovisuellen Bereich), Olympisches Komitee (ein Mitglied eines Sportverbands oder einer Sportorganisation), Informationsbeauftragter (ein Mitglied auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs an Organisationen, die im Bereich der Medien, der Entwicklung der Informationsgesellschaft und der Förderung der Transparenz tätig sind) und Rat für Nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz (ein Mitglied auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs an Organisationen, die im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes tätig sind).
Durch das Gesetz wird die Verwaltungsstruktur geändert; RTV Slovenia wird nicht mehr von einem Generaldirektor, sondern von einem vierköpfigen Verwaltungsrat geleitet. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird vom Rat auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung, zwei weitere Mitglieder ebenfalls vom Rat auf Vorschlag des Vorsitzenden des Verwaltungsrats ernannt; der Arbeitsdirektor wird von den Beschäftigten von RTV Slovenia in direkter Abstimmung gewählt.
Der Rat ernennt und entlässt den Finanzausschuss, der aus fünf Mitgliedern besteht. Jeweils ein Mitglied wird zur Ernennung durch das für Finanzen zuständige Ministerium, das für die Medien zuständige Ministerium, den Betriebsrat der öffentlich-rechtlichen Einrichtung RTV Slovenia, die Inspektorenvereinigung Sloweniens (eine Schulungseinrichtung für Aufsichtsratsmitglieder) sowie die Vereinigung der Buchhalter, Finanzexperten und Rechnungsprüfer Sloweniens vorgeschlagen.
Referenzen
- Predloga zakona o spremembah in dopolnitvah Zakona o Radioteleviziji Slovenija 13. 5. 2022
- https://imss.dz-rs.si/IMiS/ImisAdmin.nsf/ImisnetAgent?OpenAgent&2&DZ-MSS-01/8fe890d96268d37b177b8d171bd44c2b9fee80731a9c42adcb36a6ec5baf6dc5
- Gesetzentwurf zu Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über RTV Slovenia 13/05/2022
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.