Tschechien

[CZ] Rundfunkrat verhängt Bußgeld wegen unangemessener Werbung

IRIS 2023-1:1/9

Jan Fučík

Česká televize

Der Rundfunkrat befand den Fernsehsender AMC Networks Central Europe s.r.o. eines Verstoßes gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. l des Gesetzes Nr. 231/2001 Slg. aufgrund einer Verletzung der Bestimmungen von Art. 49 Abs. 1 Buchst. c desselben Gesetzes für schuldig. Gemäß letztgenanntem Artikel müssen Rundfunkveranstalter sicherstellen, dass kommerzielle Kommunikation für erotische Dienstleistungen und Produkte oder Humanarzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel zur Förderung von Erektion und sexueller Leistungsfähigkeit nicht zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ausgestrahlt wird.

Am 15. Januar 2022 wurde im Programm SPORT2 des Senders um 14.07 Uhr ein Werbespot für „Arginmax“ ausgestrahlt. Der Rundfunkrat sah dies als kommerzielle Kommunikation an, in der für das Nahrungsergänzungsmittel ARGINMAX FORTE, ein Präparat zur langfristigen Verbesserung von Erektion und sexueller Leistungsfähigkeit, geworben wurde. Die Werbung enthielt die Tonaussage „Arginmax verbessert langfristig Erektion und sexuelle Leistungsfähigkeit“ und den Schriftzug „Arginmax verbessert langfristig Erektion und sexuelle Leistungsfähigkeit“.

Der Werbespot zeigte den Arzt Radim Uzel, der hinter einem Tisch in seinem Büro sitzt. Eine Arzthelferin sitzt ebenfalls in diesem Büro und liest eine Zeitschrift. Sie sagt erstaunt: „Hier steht, dass die Hälfte der Männer über 50 bereits Erektionsstörungen hat.“  Der Arzt nimmt schnell eine Packung Arginmax in die Hand und sagt an die Zuschauer gewandt: „Und die andere Hälfte nimmt Arginmax!“

Der Rat verhängte für diesen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von CZK 10.000.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.