Belgien

[BE] Belgische Nachrichten-Website Apache in SLAPP-Verfahren von Stalking und Verletzung der Privatsphäre freigesprochen Berufungsgericht Antwerpen verurteilt Zivilkläger wegen Prozessmissbrauchs

IRIS 2022-9:1/10

Dirk Voorhoof

Menschenrechtszentrum, Universität Gent und Legal Human Academy

Ein Urteil des Antwerpener Berufungsgerichts vom 9. Juni 2022 unterstützt nachdrücklich den investigativen Journalismus zu Themen von öffentlichem Interesse, erkennt aber gleichzeitig die schädliche Wirkung von SLAPP (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) an.

Der Fall betraf eine Klage des Projektentwicklers Erik Van der Paal gegen einen Journalisten der Nachrichten-Website Apache und deren Chefredakteur. Dem Chefredakteur Karl van den Broeck und dem Apache-Journalisten Stef Arends wurde vorgeworfen, Erik Van der Paal von der NV Land Invest Group gestalkt (§ 422bis Strafgesetzbuch) und gegen das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz) verstoßen zu haben. Van der Paal machte darüber hinaus eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild und einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung geltend. Van der Paal hatte das Strafverfahren angestrengt, da Stef Arends mit versteckter Kamera Aufnahmen von ihm gemacht hatte, wie er eine Reihe von Gästen zu seiner Geburtstagsfeier im 't Fornuis, einem bekannten Spitzenrestaurant in Antwerpen, begrüßte. Die Bilder wurden heimlich von der öffentlichen Straße aus aufgenommen und auf der Apache-Website veröffentlicht, um die engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bauträger und den Mitgliedern des Antwerpener Stadtrats zu verdeutlichen. Nach dem Freispruch von Apache im Januar 2021 legte Van der Paal Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigte den Freispruch der Apache-Journalisten und gab der Gegenklage von Apache statt, die Einlegung einer Berufung in dem Fall sei Prozessmissbrauch gewesen. Das Gericht stellte fest, dass Van der Paal nicht wie eine umsichtige und sorgfältige Person gehandelt, sondern im Wesentlichen die Absicht gehabt habe, Apache (finanziell) zu zermürben und die kritische Berichterstattung von Apache über ihn zu unterbinden.

Das Gericht befand, die (heimliche) Anfertigung der Bilder sowie ihre Verarbeitung und Einbindung in die Berichterstattung auf der Apache-Website seien Teil einer verantwortungsvollen journalistischen Berichterstattung über ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung gewesen, nämlich der kritischen Berichterstattung über eine Reihe von Immobilienprojekten im Zusammenhang mit der Land Invest Group NV und deren Beziehungen zu den Antwerpener Stadtbehörden. Das Urteil stellt klar, dass Van der Paals Ruhe und Frieden nicht ernsthaft gestört wurden (kein Stalking) und dass seine personenbezogenen Daten durch Arends oder Apache nicht unangemessen oder unrechtmäßig verarbeitet wurden (kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz). Die von Van der Paal geltend gemachte Verletzung seines Rechts am eigenen Bild und der Unschuldsvermutung wurde vom Berufungsgericht ebenfalls zurückgewiesen. In dem Urteil wird hervorgehoben, dass die Anfertigung und Veröffentlichung des fraglichen Videos Teil der journalistischen Tätigkeit von Apache und innerhalb der Grenzen und Möglichkeiten, die die Pressefreiheit im Interesse einer demokratischen Gesellschaft bietet, gerechtfertigt war.

In Erwiderung auf Van der Paals Berufung legten die Anwälte von Apache inzidente Berufung ein, ein Rechtsmittel, das von einem Beklagten in einem Strafverfahren genutzt werden kann. Der Apache-Chefredakteur und der Journalist forderten jeweils EUR 5.000 Schadensersatz wegen Van der Paals missbräuchlicher und rücksichtsloser Berufung und verlangten einen erhöhten Gerichtskostenersatz als (teilweisen) Ausgleich für die Anwalts- und Verfahrenskosten. Die Apache-Journalisten argumentierten, dass es sich bei der Einreichung der Berufung um eine SLAPP handele: Nach dem Urteil des Gerichts vom 20. Januar 2021, mit dem Apache freigesprochen worden war, sei hinreichend klar gewesen, dass die von Van der Paal als Zivilpartei eingereichte Klage gegen den Chefredakteur und den Journalisten von Apache keine Aussicht auf Erfolg habe und dass Van der Paal daher das Berufungsverfahren missbrauche.

In dem Urteil werden die einschlägigen Grundsätze erläutert und Van der Paal zur Zahlung des von Apache geforderten Schadensersatzes in Höhe von EUR 10.000 verurteilt, wobei davon ausgegangen wurde, dass die Berufung einer Zivilpartei gegen einen Freispruch rechtsmissbräuchlich und rücksichtslos sein kann, wenn diese Partei die Absicht hat, der beklagten Partei einen Schaden zuzufügen, oder wenn sie ihr Recht, diesen Rechtsbehelf einzulegen, ohne vernünftiges oder ausreichendes Interesse oder in einer Art und Weise ausübt oder weiterhin ausübt, die offensichtlich die Grenzen der normalen Wahrnehmung dieses Rechts durch eine umsichtige und sorgfältige Person überschreitet. Das Gericht stellte fest, dass die Einlegung einer Berufung im vorliegenden Fall nicht auf die endgültige Beilegung eines begrenzten (Rechts-)Streits zwischen den Parteien abzielte, wie man es von einer umsichtigen und sorgfältigen Person erwarten könnte, sondern dass die Einlegung des Rechtsbehelfs als ein weiteres Verfahren gegen Apache und ihren Chefredakteur Karl Van den Broeck mit dem Ziel zu sehen war, sowohl die Nachrichten-Website als auch ihren Chefredakteur (finanziell) so weit zu zermürben, dass weitere Berichterstattung, die Erik Van der Paal als unangenehm empfand, eingestellt wird.

Das Gericht erkannte an, dass die Apache-Journalisten durch die Einleitung des Berufungsverfahrens unter den geschilderten Umständen einen materiellen Schaden erlitten hatten, weil sie in ihrer beruflichen Tätigkeit behindert wurden, sowie einen moralischen Schaden, weil sie über die endgültige Entscheidung im Ungewissen blieben und weil ihre berufliche Funktion, einschließlich ihres guten Rufs, zu Unrecht angegriffen wurde. Dem Chefredakteur von Apache und dem Journalisten wurde unter Verweis auf das missbräuchliche Verhalten von Van der Paal im Berufungsverfahren in dieser Sache zudem ein erhöhter Prozesskostenersatz in Höhe von EUR 6.000 zugesprochen.
Van der Paal hat beim Obersten Gerichtshof (Kassationsgerichtshof) Berufung gegen das Urteil eingelegt.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.