Italien
[IT] AGCOM veröffentlicht ihren Leistungsplan für die Jahre 2022-2024
IRIS 2022-8:1/13
Sofia D'Arena & Ernesto Apa
Anwaltskanzlei Portolano Cavallo
Am 1. Juli 2022 veröffentlichte die italienische Kommunikationsbehörde („AGCOM“) per Beschluss Nr. 225/22/CONS ihren Leistungsplan für die Jahre 2022-2024 („Leistungsplan“), in dem ihre strategischen Ziele für die nächsten drei Jahre sowie die Jahresvorgaben für die Maßnahmen festgelegt sind, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Es ist bemerkenswert, dass der Leistungsplan die genannten strategischen Ziele und Jahresvorgaben festlegt und dabei (i) zum ersten Mal die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation und (ii) die der AGCOM kürzlich übertragenen Befugnisse, Änderungen, die sich aus der Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien in italienisches Recht ergeben, sowie die im italienischen Nationalen Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) festgelegten Ziele für den digitalen Wandel berücksichtigt.
Der Leistungsplan umreißt die strategischen und jährlichen Ziele der AGCOM wie folgt:
1) Effiziente und harmonische Umsetzung der neuen europäischen Bestimmungen im Einklang mit den nationalen Regulierungsbestimmungen.
Die AGCOM soll das europäische Rechtssystem in die Lage versetzen, mit den Auswirkungen von Digitalisierungsprozessen auf die Grundrechte und den Wettbewerb Schritt zu halten. Vor diesem Hintergrund enthält der Leistungsplan unter anderem folgende Jahresvorgaben:
- Festlegung von Leitlinien, in denen neue Methoden zur Ermittlung von Haltungen, die dem Pluralismus abträglich sind, ausgeführt werden, im Sinne der per Gesetzesverordnung Nr. 208/2021 („AVMD-Kodex“) festgelegten Kriterien;
- Festlegung von Leitlinien und Verfahren für Aufsichts- und Sanktionsmaßnahmen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im Online-Ökosystem sowie Förderung fairer und transparenter Dienstleistungsbedingungen für Nutzer, entsprechend EU-Verordnung 1150/2019 („P2B-Verordnung“);
- Festlegung vorläufiger Regelungen zu den neuen Aufsichts-, Sanktions- und Streitbeilegungsbefugnissen, die der AGCOM per Gesetzesverordnungen Nr. 177/2021 und 181/2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2019/790 („Urheberrechtsrichtlinie“) beziehungsweise 2019/789 („Satelliten- und Kabelrichtlinie“) in italienisches Recht übertragen wurden,
2) Förderung einer wettbewerbsfördernden Netzregulierung, die das Wachstum der digitalen Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die im PNRR festgelegten Ziele berücksichtigt, um die digitale Kluft zu überbrücken.
Das Land benötigt einheitliche Hochgeschwindigkeitsverbindungen in allen Bereichen, um den digitalen Wandel zu vollziehen. Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgende Ziele:
- Festlegung von Leitlinien, in denen die Bedingungen ausgeführt werden, die die erfolgreichen Bieter für den Zugang zur finanzierten Infrastruktur anwenden werden, um eine möglichst große Resonanz auf die Ausschreibungen auf Vorleistungsebene zur Umsetzung der öffentlichen Pläne für Ultrabreitband „Italia 1 Giga“ und „5G“ zu gewährleisten.
3) Gewährleistung einer größeren wettbewerbsfördernden und konvergenten Wirksamkeit der Regulierung durch Verringerung der Asymmetrie zwischen alten und neuen Akteuren, die im derzeitigen digitalen Ökosystem tätig sind.
Um die digitale Realität zu regulieren, wird die AGCOM einen neuen Ansatz verfolgen, der auf (i) gemeinsamen Grundsätzen für alle Akteure im derzeitigen digitalen Ökosystem und (ii) allgemeinen und flexiblen Regeln basiert, die die Nutzung von Inhalten und Diensten stärker berücksichtigen werden. Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgende Ziele:
- Festlegung von Leitlinien für Plattformanbieter zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, die den Anwendungsbereich von Instrumenten zum Schutz von Nutzern auf Online-Video-Sharing-Plattformen ausweiten. Ziel ist es, auf der Grundlage der neuen Befugnisse der AGCOM in Bezug auf Video-Sharing-Plattformen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure zu schaffen, die im selben Ökosystem tätig sind.
4) Schutz des Pluralismus und der verfassungsmäßigen Rechte in der Kommunikation, auch im neuen digitalen Ökosystem.
Die AGCOM wird die neuen kommerziellen Strategien im derzeitigen digitalen Ökosystem überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn sie sich als nachteilig für die Nutzer/Verbraucher erweisen. Gleichzeitig wird die AGCOM das Bewusstsein der Nutzer für (i) die technischen/wirtschaftlichen Merkmale der Produkte und Dienstleistungen fördern, die auf dem Markt erworben werden können, und (ii) die Vertragsbedingungen sowie die rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen, die die Rechte der Nutzer festschreiben. Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgende Ziele:
- Aktualisierung der Bewertungen audiovisueller Inhalte, um jugendgefährdende Inhalte über alle Betreiber (Fernsehsender, Video-Sharing-Plattformen, Internetdiensteanbieter) hinweg einheitlich einzustufen;
- Festlegung einer Regelung gemäß Art. 41 Abs. 9 AVMD-Kodex zur Begrenzung der Verbreitung schädlicher Inhalte auf Content-Sharing-Plattformen im Internet sowie Überwachung der verbreiteten Inhalte auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Pluralismus und des Schutzes der Menschenwürde, unter anderem durch die Erstellung eines Überwachungsberichts.
5) Förderung der digitalen Kompetenz und Kultur und Schutz der am stärksten gefährdeten Personen.
Digitale Kompetenz und ein bewusster Medienumgang sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Minderjährige, um Desinformation und Hassreden entgegenzuwirken und die mit der Nutzung von Online-Medien verbundenen Risiken zu mindern. Die Förderung digitaler Kultur kann Maßnahmen der AGCOM umfassen, die den Veränderungen im öffentlichen Diskurs und dem sich entwickelnden technologischen, sozialen und marktwirtschaftlichen Kontext Rechnung tragen, in dem die verschiedenen Medien tätig sind. Zu diesem Zweck führt die AGCOM Wissenserhebungen durch, arbeitet mit der Forschungsgemeinschaft zusammen und beteiligt sich an der politischen Debatte auf europäischer Ebene. Da der Informationskonsum im Internet in zunehmendem Maße über algorithmische Quellen (wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke) erfolgt, sollte der von der AGCOM gewährleistete Schutz des Pluralismus zudem Transparenz bei algorithmischen Entscheidungen umfassen. Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgende Ziele:
- Kommunikationsinitiativen zur Förderung von Legalität im Internet und zur Erziehung zu „digitaler Bürgerschaft“, um der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet entgegenzuwirken und damit verbundene Risiken zu vermeiden;
- Verstärkung der Aktivitäten im Bereich digitaler Kompetenz der Verbraucher in Bezug auf Transparenz, Verträge, Widerrufsrechte und Merkmale elektronischer Kommunikationsdienste in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung.
6) Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Effizienz und Transparenz des Verwaltungshandelns, unter anderem durch Überwachung der Einhaltung von Verfahrensfristen.
Die wirtschaftliche Verwaltung der AGCOM soll effizienter gestaltet werden. Darüber hinaus soll die AGCOM „digitale Verwaltungsdienste“ entwickeln und den Prozess der Entmaterialisierung von Informationen und Dokumenten abschließen. Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgende Ziele:
- Überarbeitung der Vorschriften und der spezifischen Aufsichtstätigkeiten im Bereich der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, um sie an die neuen Vorschriften zur Begrenzung von Massenwerbung anzupassen.
7) Vereinfachung des AGCOM-Rechtsrahmens für die Nutzer, den Markt und eine höhere interne Effizienz, unter anderem durch die Ausarbeitung eines einheitlichen Kodex, der die Verbraucher- und Nutzerschutzvorschriften festlegt.
Der jährliche Leistungsplan in diesem Bereich umfasst unter anderem folgendes Ziele:
- Überprüfung des Rechtsrahmens für den Schutz der Endnutzer und die Qualität der Dienste mit dem Ziel, diesen zu straffen. Dies sollte geschehen, bevor ein einheitlicher Kodex ausgearbeitet wird.
Referenzen
- AGCOM, Delibera n. 225/22/CONS recante “Piano della performance 2022 – 2024 dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni”
- https://www.agcom.it/documentazione/documento?p_p_auth=fLw7zRht&p_p_id=101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_struts_action=%2Fasset_publisher%2Fview_content&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_assetEntryId=27255211&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_type=document
- AGCOM, Beschluss Nr. 225/22/CONS zur Festlegung des „Leistungsplans 2022-2024 der AGCOM“
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.