Österreich

[AT] Filmförderung: Neues Anreizmodell für den Filmstandort Österreich

IRIS 2022-8:1/26

Harald Karl

PEPELNIK & KARL Rechtsanwälte Attorneys at law

Die österreichische Bundesregierung hat ein neues Anreizsystem für Filmproduktionen ab 1.1.2023 angekündigt mit der Zielsetzung, Österreich im europäischen Standortwettbewerb zu stärken. Damit einher geht eine Umstrukturierung der bestehenden Förderregime, zudem soll auch die Streaming-Lücke bei Filmförderungen geschlossen werden. Das geplante Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Mio. Euro pro Film und bei 7,5 Mio. Euro für Serien. Erstmals werden auch Streaming-Produktionen unterstützt. Die wesentliche Neuerung besteht auch darin, dass die Zuschüsse jetzt ohne budgetäre Deckelung implementiert werden sollen (im Gegensatz zur bestehenden so genannten FISA Förderung, bei welcher die Fördermittel oft schon im Frühjahr ausgeschöpft waren).Die vergebene Förderung teilt sich auf drei Sektoren auf: -  Internationale Service-Produktionen (FISA+): Zuschüsse für internationale, nicht-österreichische Produktionen (Streaming, Kino, TV) und Produktionsteile (wie Postproduktion, Musikaufnahmen, VFX) werden  von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Österreich, die mit der Herstellung eines Films oder eines Produktionsteils beauftragt wurden (Service-Abwicklung). - Österreichische Fernseh- und Streaming-Produktionen (FISA+, Fernsehproduktionen in Abstimmung RTR): Zuschüsse für österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Produktionen für die Bereiche Fernsehen, Streaming und Virtual Reality über 1,8 Millionen Gesamtbudget werden ebenfalls von der AWS abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Produktionen unterhalb der Budgetgrenzen verbleiben wie bisher im Fernsehfonds des RTR.- Österreichische Kinofilme (ÖFI+): Zuschüsse für österreichische, unabhängig produzierte Filme für die Erstauswertung im Kino sowie diesen gleichgestellte internationale Koproduktionen werden vom Österreichischen Filminstitut abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Der Zuschuss löst die bisher von FISA vergebenen Kinofilmförderungen ab. Der österreichische Kinofilm erhält damit einen One-Stop-Shop, anstatt auf verschiedene Förderstellen des Bundes (ÖFI, FISA) angewiesen zu sein.Von Seiten der Branchenvertreter erhielten die präsentierten Pläne breite Zustimmung. Die legislative Umsetzung dieser angekündigten neuen Förderstruktur ist derzeit noch in Ausarbeitung.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.