Schweiz

[CH] Bevölkerung spricht sich in Referendum für Änderung des Filmgesetzes aus

IRIS 2022-6:1/2

Sebastian Zeitzmann

Institut für Europäisches Medienrecht

Mit einer Mehrheit von 58,42 Prozent haben die Schweizer Wahlberechtigten bei einer Beteiligung von knapp über 40 Prozent bei einem Referendum am 15. Mai 2022 der Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) zugestimmt. Die Änderungen hatten die Schweizer Gesetzgeber, der Nationalrat und der Ständerat, bereits zum Oktober 2021 angenommen. Ziel der Initiative für ein Referendum war die Verhinderung dieser bereits beschlossenen Änderung, was aber aufgrund des Abstimmungsausgangs mit einer Mehrheit gegen die auf Verhinderung gerichtete Referendumsfrage gescheitert ist.

Das FiG sah bislang die Verpflichtung für Schweizer Fernsehsender vor, vier Prozent ihres Umsatzes in die nationale Filmproduktion zu investieren, um damit einen Beitrag zur Sicherung der einheimischen Filmwirtschaft zu leisten. Für Streamingdienste gab es hingegen keine solche Investitionspflicht. Mit der nun durch das Referendum nicht verhinderten und damit bestätigten Änderung des FiG werden zukünftig auch Streamingdienste vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Die Streamingdienste können sich entweder direkt an von ihnen selbst ausgewählten Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem wird eine Quotenverpflichtung eingeführt. Danach muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa – nicht jedoch zwingend in der Schweiz – produziert wurden. Streamingdienste werden diesbezüglich gegenüber den Fernsehsendern privilegiert, für die weiterhin eine einschlägige 50-Prozent-Quote gilt. Durch die Maßnahmen soll die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten verringert, das nationale Filmschaffen gestärkt und zur kulturellen Vielfalt des digitalen Angebots beigetragen werden. Gegner der Änderung hatten insbesondere mit möglichen steigenden Kosten für Abonnements der Streamingdienste argumentiert.

Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist und somit nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU) umfasst ist bzw. keiner Pflicht zur Umsetzung dieser unterfällt, greift die zukünftig vorgesehene 30-Prozent-Quote entsprechende Verpflichtungen für die EU-Staaten aus dem durch Richtlinie (EU) 2018/1808 in dieser Hinsicht geänderten Art. 13 AVMD auf. Auch die Einführung von Verpflichtungen zur Leistung eines finanziellen Beitrags zur Förderung europäischer Werke durch die Mitgliedstaaten sind gemäß der AVMD-RL möglich, sodass auch insoweit eine vergleichbare Regelung in der Schweiz geschaffen wird. Die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehen nämlich in ihrem nationalen Recht entsprechende Investitions- bzw. Abgabepflichten vor.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.