Malta

[MT] „Bolder and Better“-Rückvergütungsmodell für audiovisuelle Produktionen

IRIS 2022-5:1/4

Pierre Cassar

Universität Malta

Die maltesische Filmkommission (MFC) hat kürzlich ein neues Finanzierungsmodell aufgelegt, um Produzenten bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die MFC wurde 2000 gegründet und hat die Aufgabe, maltesische Filmproduzenten zu unterstützen und gleichzeitig den Filmdienstleistungssektor zu stärken. Im Laufe der Jahre hat Malta Millionen Dollar schwere Produktionen hereinholen können, darunter Blockbuster wie „Gladiator“ (2000), „München“ (2005) und in jüngerer Zeit „Mord im Orient-Express“ (2017).

Die MCF hat vor kurzem ein 40-prozentiges Rückvergütungsmodell aufgelegt. Das als „Bolder and Better“ bezeichnete Modell läuft bis Ende Dezember 2023 und sieht für anspruchsberechtigte Unternehmen einen Barrabatt von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten vor, die in Malta anfallen.

Ein anspruchsberechtigtes Unternehmen ist endbegünstigt und die juristische Person, die für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung einer anspruchsberechtigten Produktion verantwortlich ist und für die gesamte weltweite Produktion Zugang zu vollständigen Finanzinformationen hat.

Zu den audiovisuellen Werken, die für einen solchen Zuschuss in Frage kommen, gehören Spielfilme mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten (oder 45 Minuten im Falle von IMAX), Fernsehserien, kreative Dokumentarfilme, die auf einem Originalthema basieren und ein gewisses „zeitloses“ Element enthalten, Reality-Programme oder Spielshows, die direkt oder indirekt für die maltesischen Inseln werben, sowie Kurzfilme mit einer Gesamtdauer von weniger als 40 Minuten einschließlich Abspann.

Anträge auf diesen Zuschuss müssen vor Beginn der Dreharbeiten oder der Produktion bei der maltesischen Filmkommission eingereicht werden. Das Modell sieht zudem eine Sonderkategorie von Produktionen vor, die als „schwierige audiovisuelle Werke“ bezeichnet werden und für die ein zusätzlicher Rabatt von bis zu 10 %, insgesamt also 50 % gewährt werden kann.

Darüber hinaus müssen die Produktionen einen „kulturellen Test“ bestehen, um für das Modell in Frage zu kommen, welches die anspruchsberechtigten Unternehmen auch dazu ermutigt, Strategien und Verfahren zu entwickeln, um „Green Champions“ zu werden und den CO2-Fußabdruck einer Produktion zu verringern. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen, unter anderem durch die Verringerung des Abfallaufkommens und durch Bemühungen um Recyclingmaßnahmen.

In dem Modell sind die Kosten aufgeführt, die erstattet werden können, von Flugreisen über Unterkunft bis hin zu Vermietungsdienstleistungen und Leihgebühren.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.