Vorschlag für eine Richtlinie zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung

IRIS 2022-5:1/6

Justine Radel-Cormann

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 27. April 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ oder „SLAPP“). Der Vorschlag sieht Instrumente vor, mit denen sich alle Personen, die sich mit Fragen von öffentlichem Interesse befassen, gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren wehren können. Ihm gingen eine öffentliche Konsultation (die von der Europäischen Kommission zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 durchgeführt wurde) und ein Initiativbericht voraus, der vom Europäischen Parlament am 11. November 2021 verabschiedet wurde.

Die vorgeschlagene Richtlinie soll für Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Charakter gelten und wird durch eine Empfehlung ergänzt, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die vorgeschlagenen Regeln über Zivilsachen hinaus auf innerstaatliche Fälle auszudehnen. Die Schutzmaßnahmen sollen Journalisten und Personen/Organisationen helfen, die sich für die Verteidigung von Rechten und die Berichterstattung über wichtige Themen einsetzen und gegen die strategische Klagen angestrengt werden, um die öffentliche Debatte in der Europäischen Union zu beeinträchtigen. 

Der Vorschlag beginnt mit einer Definition des Begriffs „SLAPP“ in Art. 3 Abs. 3, wonach es sich um „Gerichtsverfahren [handelt], die im Zusammenhang mit der öffentlichen Beteiligung eingeleitet werden, die entweder ganz oder teilweise unbegründet sind und deren Hauptzweck darin besteht, die öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren“, und stellt allgemeine Kriterien auf, die das Vorliegen eines solchen Zwecks belegen könnten.

Nach der Definition werden vier Arten von Schutzmaßnahmen in verschiedene Kapitel unterteilt: Kapitel II zu Verfahrensgarantien, Kapitel III zu vorzeitiger Einstellung, Kapitel IV zu Rechtsbehelfen gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren und Kapitel V zum Schutz vor Urteilen aus Drittländern.

Erstens gewährleistet der Vorschlag die Möglichkeit, unbegründete Verfahren abzuweisen, und es sollte den Gerichten überlassen bleiben, „Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung durch eine vorzeitige Einstellung ganz oder teilweise als offenkundig unbegründet abzuweisen“. Darüber hinaus kann „einem Kläger, der ein missbräuchliches Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung angestrengt hat, angeordnet werden, die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen“, während die beklagte Seite (das heißt die Person, gegen die sich die SLAPP richtet), „die infolge eines missbräuchlichen Gerichtsverfahrens gegen öffentliche Beteiligung einen Schaden erlitten hat, diesen Schaden in vollem Umfang geltend machen und dafür entschädigt werden kann.“ Vor allem fordert der vorgeschlagene Text abschreckende, wirksame und verhältnismäßige Sanktionen, welche Gerichte, die mit missbräuchlichen Gerichtsverfahren befasst sind, verhängen können. Schließlich ist ein Urteil aus einem Drittland gegen eine Person mit Wohnsitz in der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten zurückzuweisen, wenn es „als offenkundig unbegründet oder missbräuchlich angesehen worden wäre, wenn [das Verfahren] vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung oder Vollstreckung beantragt wird, eingebracht worden wäre und diese Gerichte das für sie geltende Recht angewendet hätten.“

Die Empfehlung ist etwas konkreter, was den Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus angeht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, „ein offenes, freies und pluralistisches Medienumfeld“ zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten Sensibilisierungskampagnen und Schulungen fördern, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Journalisten und Medienfachleuten zu stärken, SLAPP zu erkennen. 

Während die Empfehlung unmittelbar anwendbar ist, wird die vorgeschlagene Richtlinie vom Rat und vom Europäischen Parlament verhandelt und verabschiedet.


Referenzen

  • European Commission, Proposal for a Directive on protecting persons who engage in public participation from manifestly unfounded or abusive court proceedings (“Strategic lawsuits against public participation”), COM(2022) 177 final
  • https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/4_1_188784_prop_dir_slapp_en_0.pdf
  • Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“), COM(2022) 177 final

  • European Commission, Recommendation on protecting journalists and human rights defenders who engage in public participation from manifestly unfounded or abusive court proceedings (“Strategic lawsuits against public participation”), COM(2022) 2428 final
  • https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/1_1_188781_recc_slapp_en_1.pdf
  • Europäische Kommission, Empfehlung zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung"), COM(2022) 2428 final

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.