Russische Invasion der Ukraine löst bei Medienregulierungsbehörden unterschiedliche Reaktionen aus

IRIS 2022-3:1/4

Eric Munch

Europäische Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA)

Der Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine am 24. Februar 2022 hat Medienregulierungsbehörden in ganz Europa dazu veranlasst, gegen mehrere staatlich kontrollierte russische Medien wegen wiederholter Desinformationen in ihrer Berichterstattung über den Konflikt verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Während einige Regulierungsbehörden die Situation aufmerksam beobachten, haben andere Maßnahmen ergriffen, um die Weiterverbreitung bestimmter Kanäle auf ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen der Bedrohung der nationalen Sicherheit einzuschränken - meist auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Die Europäische Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA) hat nach Gesprächen mit dem Nationalen Fernseh- und Hörfunkrat (NCTRB), der ukrainischen Regulierungsbehörde, beschlossen, mit deren Hilfe Daten über die von EPRA-Mitgliedern ergriffenen Maßnahmen zu erheben.

Zwischen dem 24. und 28. Februar haben die lettische (NEPLP), estnische (CTRA) und litauische (RTCL) Regulierungsbehörde die Weiterverbreitung von RTR Planeta, Rossiya 24, TVCi und Belarus 24 eingeschränkt. NEPLP und CTRA setzten zudem die Weiterverbreitung von RBK und MIR24 aus, während RTCL und CTRA die Aussetzung auf NTV MIR ausdehnten. Der Zugang zu Pirmais Baltijas Kanals Lietuva in Litauen und RTVi in Lettland wurde ebenfalls ausgesetzt. Am 25. Februar forderte RTCL erfolgreich, dass YouTube die mit den Programmen verknüpften Kanäle entfernt, und veröffentlichte eine Empfehlung für Telekommunikationsbetreiber, die Weiterverbreitung mehrerer ukrainischer Fernsehsender (1+1, 2+2, Channel Ukraine, ICTV, STB, Inter, New Channel, TET, K1 und NTN) anzubieten, um ihren russischsprachigen Kunden eine größere Vielfalt an Inhalten zu bieten.

Am selben Tag verabschiedete der polnische nationale Rundfunkrat (KRRiT) eine Entschließung, die fünf russischen Programme Russia Today (RT), RT Documentary, RTR Planeta, Soyuz TV und Rossiya 24 aus dem Register der verbreiteten Fernsehprogramme zu streichen, so dass sie über Kabelnetze, Satelliten und Internetplattformen nicht mehr verfügbar sind.

Am 1. März beschloss der bulgarische Rat für elektronische Medien, die Weiterverbreitung von RT und Sputnik sowie aller ihrer Tochtergesellschaften einzuschränken.

Nach der Verabschiedung einer Verordnung und eines Beschlusses durch den Rat der Europäischen Union am 1. März, die den Zugang von RT (einschließlich seiner verschiedenen Sprachversionen) und Sputnik zum europäischen Medienmarkt einschränken, erklärte die ERGA, die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste, am 2. März, dass sie „zusammensteht und entschlossen ist, zur raschen und wirksamen Umsetzung der Maßnahmen durch alle Interessenträger beizutragen“. Mehrere Medienregulierungsbehörden, die noch keine Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen hatten - zum Beispiel die tschechische Regulierungsbehörde RRTV -, haben inzwischen nationale Betreiber auf die sofortige und unmittelbare Anwendung der Verordnung und des Beschlusses des Rates hingewiesen.

Auch Medienregulierungsbehörden außerhalb der Europäischen Union haben Maßnahmen gegen russische Sender ergriffen.

Die ukrainische Regulierungsbehörde NCTRB beschloss am 25. Februar, die Weiterverbreitung von mehr als siebzig russischen Fernsehsendern wegen wiederholter aggressiver Rhetorik gegen die ukrainischen Behörden, die Strafverfolgungsbehörden, die Streitkräfte und das ukrainische Volk im Allgemeinen auszusetzen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Krise als Bedrohung der nationalen Sicherheit wahrgenommen wird.

Am 28. Februar eröffnete die britische Regulierungsbehörde Ofcom 15 Untersuchungen zur gebotenen Unparteilichkeit der Nachrichtensendungen des Nachrichtensenders RT; 12 weitere Untersuchungen aus denselben Gründen wurden am 2. März eingeleitet.

Am 2. März fasste der Ausschuss für Ausnahmezustände der Republik Moldau einen Beschluss, der die Aussetzung von Programmen vorsieht, die ursprünglich in Ländern produziert werden, welche das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen nicht ratifiziert haben (mit Ausnahme von Programmen aus der EU, den USA und Kanada sowie von Filmen und Unterhaltungsprogrammen im Allgemeinen). Außerdem wird dem Audiovisuellen Rat vorübergehend die Befugnis erteilt, Lizenzen und Weiterverbreitung auszusetzen.


Referenzen


  • TTJA otsustas keelata viie telekanali taasedastamise Eesti Vabariigi territooriumil
  • TTJA beschließt Verbot der Weiterverbreitung von fünf Fernsehsendern auf dem Staatsgebiet der Republik Estland



  •   Tisková zpráva RRTV o sankcích Evropské unie proti aktivitám Ruské Federace v oblasti dezinformací a manipulace s informacem
  • https://www.rrtv.cz/cz/files/press/TZ_sankce%20EU.pdf
  • RRTV-Pressemitteilung zu den Sanktionen der Europäischen Union gegen die Aktivitäten der Russischen Föderation im Bereich Desinformation und Informationsmanipulation





Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.