Kroatien

[HR] Neues Gesetz über elektronische Medien

IRIS 2022-4:1/32

Nives Zvonarić

Ministerium für Kultur, Zagreb, Kroatien

Das neue Gesetz über elektronische Medien trat am 21. Oktober 2021 in Kraft und setzte damit die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 in nationales Recht um.

Für Glücksspielwerbung wurde eine neue Verpflichtung eingeführt, wonach diese erstmals einen Hinweis auf die Gefahr von Spielsucht enthalten und durch ein optisches Mittel gekennzeichnet werden muss. Darüber hinaus wurden Kriterien für die Werbung für Energydrinks festgelegt.

Das Gesetz legt Eigentumsbeschränkungen zum Schutz des Pluralismus und der Vielfalt der elektronischen Medien fest, die für alle in der Republik Kroatien niedergelassenen Mediendiensteanbieter und mit ihnen verbundenen Personen gelten, die entsprechend dem Steuergesetz festgelegt werden. Ein Mediendiensteanbieter gilt als marktbeherrschend, wenn sein Marktanteil 40 % der Jahreseinnahmen aller Mediendiensteanbieter und elektronischen Publikationen in der Republik Kroatien ausmacht. Bei der Berechnung werden die Einnahmen des kroatischen Rundfunks, die ausschließlich aus kommerziellen Tätigkeiten erzielt werden, sowie die Einnahmen verbundener Personen berücksichtigt. Wird eine solche marktbeherrschende Stellung eines einzelnen Anbieters festgestellt, so darf dieser weder Anteile an anderen Mediendiensteanbietern erwerben noch zusätzliche Konzessionen oder Genehmigungen erhalten oder Anbieter elektronischer Publikationen sein, die eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit darstellen.

Der Artikel, der vertikale Integration verbietet, wurde gestrichen; staatlich konzessionierten Rundfunkveranstaltern wurde die Verpflichtung auferlegt, Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste, die Pay-TV-Dienste für Endnutzer anbieten, ein öffentliches Angebot für die Ausstrahlung ihrer frei empfangbaren Fernsehkanäle zu unterbreiten, wobei die Gesamtvergütung von der Agentur für elektronische Medien (AEM) in Zusammenarbeit mit der kroatischen Agentur für Netzaktivitäten (HAKOM) zu berechnen ist. Hervorzuheben ist auch, dass sich die Verpflichtung der staatlich konzessionierten Rundfunkveranstalter gemäß diesem Artikel nur auf Programme bezieht, für die sie eine Konzession haben, und dass sie keine anderen Angebote mit diesen Programmen verknüpfen können. Diese Bestimmung gilt nicht für die Kanäle des kroatischen Rundfunks, da deren Verpflichtungen und die Methoden der Preisfestsetzung im Gesetz über elektronische Kommunikation festgelegt sind.

Für den Fall, dass Betreiber zu Anbietern von Medienübertragungsdiensten über Satellit, Kabel, Internet und andere zugelassene Übertragungsformen werden, müssen sie sicherstellen, dass der Anteil kroatischer unabhängiger Produzenten am jährlichen audiovisuellen Programm mindestens 10 % der gesamten Bruttojahreseinnahmen beträgt, die im Vorjahr aus kommerziellen Tätigkeiten erzielt wurden.

Anbieter von Abrufmediendiensten, die auf die Republik Kroatien abzielen und in der Europäischen Union niedergelassen sind, sind verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Programms zur Förderung der audiovisuellen Kreativität für die Produktion europäischer Werke im Einklang mit dem Gesetz über audiovisuelle Tätigkeiten zu leisten und 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen in die Produktion kroatischer audiovisueller Werke unabhängiger Produzenten zu investieren oder kroatische audiovisuelle Werke unabhängiger Produzenten zu erwerben.

Schließlich sollte betont werden, dass das Gesetz Haftung der Anbieter elektronischer Veröffentlichungen für alle veröffentlichten Inhalte, einschließlich nutzergenerierter Inhalte, für den Fall vorsieht, dass sie diese Nutzer nicht registriert haben und dass sie die Nutzer nicht eindeutig und auf leicht erkennbare Weise auf die Regeln für Kommentare hingewiesen und vor Verstößen gegen die festgelegten Bestimmungen gewarnt haben.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.