Zypern
[CY] Gesetzesvorschlag für die Abschaffung von Beschränkungen des Medieneigentums
IRIS 2021-10:1/18
Christophoros Christophorou
Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen
Vor kurzem hat ein Abgeordneter der Δημοκρατικό Κόμμα (Demokratische Partei – DIKO] im zyprischen Parlament einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 19 des Radio- und Fernsehgesetzes Nr. 7(1)1998 eingebracht. Der Vorschlag würde, wenn er angenommen wird, das gesamte System der Einschränkungen von Medieneigentum in Zypern radikal verändern, und der Innenausschuss des Repräsentantenhauses wird sich in Kürze damit befassen.
Derzeit gibt es in Zypern ein System der "Obergrenzen für Beteiligungen", das zusammen mit einer Reihe anderer Faktoren (etwa der Zusammensetzung des Managements einer Rundfunkgesellschaft, der Präsenz juristischer oder natürlicher Personen im Management eines Unternehmens oder in mehr als einem Unternehmen und ihrer Beteiligung an diesen Unternehmen) die Beteiligung juristischer und natürlicher Personen am Medieneigentum erheblich einschränkt. Dieselben Einschränkungen gelten auch für cross-mediale Beteiligungen. Weitere Vorschriften regeln die Beteiligung natürlicher oder juristischer Personen aus Drittländern. Auch verwandtschaftliche Beziehungen bis zweiten Grades können eine Beteiligung am Medieneigentum einschränken.
Zentraler Punkt des Gesetzesvorschlags ist die Abschaffung der Obergrenze von 25% für Beteiligungen natürlicher oder juristischer Personen an lizensierten Unternehmen. Ebenfalls abgeschafft werden sollen die Einschränkungen der Kapitalbeteiligung an anderen Unternehmen, die sich auf die Zusammensetzung der Anteilseigner und des Vorstands stützen. Dasselbe gilt auch für unterschiedlichen Obergrenzen wie die Gesamtbeteiligung von 74%, die ein Gesellschafter am Kapital eines anderen Medienunternehmens halten darf.
Die bisherige Obergrenze für Beteiligungen natürlicher oder juristischer Personen aus Drittländern soll durch eine Obergrenze von 50% ersetzt werden. Die 5%-Obergrenze für Beteiligungen einzelner Personen aus Drittländern soll ganz abgeschafft werden, ebenso die Bedingung, dass der Ministerrat darüber entscheiden muss, ob eine Person aus einem anderen Land Anteile an einem Rundfunkunternehmen erwerben darf. Auch die Anforderung, bei der Berechnung der unterschiedlichen Obergrenzen für Beteiligungen die Verwandtschaftsbeziehungen zu berücksichtigen, soll vollständig entfallen (bis zur Verwandtschaft zweiten Grades).
Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf einige neue Einschränkungen vor. So sollen natürliche Personen von Beteiligungen an Medienunternehmen ausgeschlossen werden, wenn sie vorbestraft sind oder wegen Steuerschulden oder der Verbreitung von Fake News verurteilt wurden. Natürliche oder juristische Personen, die wegen Plagiatsvorwurfs oder Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum verurteilt wurden, können ebenfalls keine Sendelizenz erwerben.
Aus diesen Vorschlägen würden sich drastische Folgen für die audiovisuelle Landschaft in Zypern ergeben:
Wenn die Obergrenzen für Beteiligungen an Medienunternehmen (oder an Unternehmen, die Beteiligungen an anderen Unternehmen halten) abgeschafft werden, kann dies dazu führen, dass eine einzige natürliche Person die vollständige Kontrolle über ein lizenziertes Rundfunkunternehmen erhält.
Wenn die Zusammensetzung des Vorstands eines Unternehmens nicht mehr bei der Beteiligung an Medieneigentum berücksichtigt werden muss, kann eine Person mehr als ein audiovisuelles Unternehmen kontrollieren.
Wenn das Kriterium der Verwandtschaftsbeziehungen bei der Berechnung des gesamten Prozentsatzes der Beteiligungen keine Rolle mehr spielt, kann dies dazu führen, dass eine Familie sich die Kontrolle von mehr als einem Medienunternehmen sichern kann. Im Endeffekt würde dies die Entstehung von Familien-Monopolunternehmen im Medienbereich begünstigen.
Positiv auswirken könnte sich dagegen die Anhebung der Obergrenze für Beteiligungen natürlicher oder juristischer Personen aus Drittländern auf 50%, denn sie würde eine gleichmäßige Verteilung zwischen Zyprern/EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten ermöglichen. Die Frage stellt sich jedoch, was geschieht, wenn beide Parteien auf unterschiedlichen Optionen bestehen.
Ein generelles Verbot von Fake News, Plagiaten und anderen rechtswidrigen Handlungen könnte zur Folge haben, dass unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden.
Referenzen
- Επίσημη Εφημερίδα, 8 Οκτωβρίου 2021, Παράρτημα Έκτο, Νομοσχέδια και Προτάσεις Νόμου, σσ. 1822-5
- https://www.mof.gov.cy/mof/gpo/gpo.nsf/All/0B08464B411457F9C2258768001DEBB8/$file/4281%208%2010%202021%20PARARTIMA%20EKTO.pdf
- Επίσημη Εφημερίδα, 8 Οκτωβρίου 2021, Παράρτημα Έκτο, Νομοσχέδια και Προτάσεις Νόμου, σσ. 1822-5
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.