Zypern

[CY] Gesetzentwurf für die Umsetzung der AVMD-Richtlinie 2018/1808/EU

IRIS 2021-9:1/19

Christophoros Christophorou

Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen

Derzeit befasst sich der innenpolitische Ausschuss des Repräsentantenhauses mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Rundfunkgesetzes N 7(1)1998. Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie 2018/1808/EU in zyprisches Recht umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf übernimmt die Änderungen der AVMD-Richtlinie 2010/13/EU, die mit der Neufassung der Richtlinie von 2018 eingeführt wurden, und wird das Rundfunkgesetz Zyperns an die neue EU-Richtlinie anpassen. Dabei geht es unter anderem um folgende Änderungen:

Ein neuer Artikel wird eingeführt, der die Unabhängigket der zyprischen Medienaufsichtsbehörde, der Radio- und Fernsehbehörde vom Staat und von privaten Stellen garantieren soll. Die Aufsichtsbehörde darf keinerlei Weisungen entgegennehmen. Lediglich der Innenminister darf der Regulierungsbehörde Anweisungen allgemeiner Natur geben, z.B. in Bezug auf die Kompetenzen, die notwendig sind für die Interessen der Republik. Der Vorsitzende der Regulierungsbehörde und die einzelnen Mitglieder müssen nach einem transparenten Verfahren ernannt werden, und die Behörde muss über eigene Finanzquellen verfügen.

Die Befugnisse der Regulierungsbehörde werden auch auf Video-Sharing-Plattformen ausgedehnt. Sie muss sicherstellen, dass Video-Sharing-Plattformen sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und hat das Recht, bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. Die Behörde kann auch Maßnahmen einführen, die ihr den Zugriff auf Daten über Medieneigentum ermöglichen, sofern die Datenschutzbestimmungen respektiert werden.

Neben der Umsetzung der Richtlinie sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:

Die Behörde erhält die entsprechenden Befugnisse, um über die Lizenzvergabeverfahren und über die Anträge auf Vergabe einer permanenten Lizenz zu entscheiden. Der Gesetzentwurf schlägt vor, die Laufzeit einer Lizenz für audiovisuelle Dienste von zehn auf fünf Jahre zu begrenzen.

Für die Anforderungen an die Lizenzvergabe werden Ausnahmeregelungen (im Hinblick auf Beteiligungen, Struktur, Management usw.) vorgeschlagen. So kann die Behörde für den Fall, dass der Anbieter eines Dienstes mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verbunden ist, die Anforderungen an private/kommerzielle Unternehmen außer Kraft setzen.

Der Artikel über Verfahren zur Aufstellung eines Radiofrequenzplans bezieht sich auf die Bestimmungen des Radio Communications Law und die Befugnisse im Bereich Direktion Radio und Telekommunikation. Diese untersteht dem neu eingesetzten stellvertretenden Minister für Forschung, Innovation und Digitalisierung.

Der Ministerrat kann ein Mitglied der Regulierungsbehörde entlassen, wenn es gegen die Unabhängigkeit und Transparenz der Behörde verstößt.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.