Litauen
[LT] Hörfunk- und Fernsehkommission verabschiedet Regeln für Verhaltenskodizes für audiovisuelle Mediendienste und Video-Sharing-Plattformen
IRIS 2021-9:1/25
Indre Barauskiene
TGS Baltic
Am 8. September 2021 verabschiedete die Lietuvos radijo ir televizijos komisija (Hörfunk- und Fernsehkommission Litauen - RTCL) die Beschreibung der Anforderungen an Verhaltenskodizes für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und von Video-Sharing-Plattformen sowie zur Bewertung ihrer Wirksamkeit (Sprendimas dėl Audiovizualinės žiniasklaidos paslaugų teikėjų ir dalijimosi vaizdo medžiaga platformos paslaugų teikėjų taikomų elgesio (etikos) kodeksų ar jų dalių veiksmingumo nustatymo tvarkos aprašo patvirtinimo; „Anforderungen“).
Gemäß den Anforderungen müssen die Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und Video-Sharing-Diensten (die Anbieter) innerhalb von sechs Monaten nach der Verabschiedung eines speziellen Kodexes erklären, dass ihre Tätigkeit mit den Bestimmungen dieses Kodexes übereinstimmen, und die RTCL innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der ausgewählten Rechtsnormen schriftlich informieren. Diese Anbieter sind dann an die Bestimmungen des erklärten Kodexes gebunden und müssen daher die Regulierungsbehörde über alle Änderungen und Ergänzungen informieren.
Die Anforderungen legen auch die grundlegenden Bedingungen fest, denen Verhaltenskodizes entsprechen müssen. So muss ein Verhaltenskodex beispielsweise seine spezifischen Ziele und Zwecke, Vorkehrungen für eine regelmäßige, transparente und unabhängige Überwachung und Bewertung der Erreichung der gesetzten Ziele sowie mögliche einschlägige Sanktionen beinhalten.
Anbieter oder ihre Verbände müssen einen Kodex verabschieden oder sich an einen bestehenden Verhaltenskodex (ethische Grundsätze) halten, der die Angemessenheit an Kinder gerichteter, audiovisueller kommerzieller Kommunikation hinsichtlich eines empfohlenen maßvollen Konsums von Lebensmitteln und Getränken regelt. Ein solcher Kodex kann als eigenständiges Dokument oder als Teil eines bestehenden Kodexes verabschiedet werden.
Gemäß den Vorschriften kann die Wirksamkeit eines Verhaltenskodexes nach Eingang einer Beschwerde einer interessierten Partei oder auf Initiative des RTCL bewertet werden. Bei der Bewertung der Wirksamkeit des Kodexes und der Einhaltung der Anforderungen prüft die RTCL, ob die verfolgten Ziele und Zwecke nachvollziehbar sind, ob sie mit dem geltenden Recht in Einklang stehen, ob die Verfahren zur Erreichung der Ziele ordnungsgemäß umgesetzt werden und ob die Sanktionen wirksam und verhältnismäßig sind.
Stellt die RTCL fest, dass der Verhaltenskodex nicht ausreichend wirksam ist, informiert sie den Anbieter und setzt ihm eine Frist, um die Mängel zu beseitigen. Versäumt es der Anbieter, die Mängel innerhalb der Frist zu beheben, kann die RTCL zusätzliche Anforderungen stellen, die zu einer verwaltungsrechtlichen Haftung führen können.
Referenzen
- Lietuvos radijo ir televizijos komisijos 2021 m. rugsėjo 8 d. sprendimas Nr. KS-154 dėl Audiovizualinės žiniasklaidos paslaugų teikėjų ir dalijimosi vaizdo medžiaga platformos paslaugų teikėjų taikomų elgesio (etikos) kodeksų ar jų dalių veiksmingumo nustatymo tvarkos aprašo patvirtinimo
- https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/e57ce400113c11ec9f09e7df20500045
- Beschluss der litauischen Hörfunk- und Fernsehkommission Nr. KS-154 vom 8. September 2021 über die Genehmigung der Anforderungen an Verhaltenskodizes von Anbietern audiovisueller Mediendienste und Anbietern von Video-Sharing-Diensten und die Bewertung ihrer Wirksamkeit.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.