Europäische Kommission: Aktionsplan zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internets
IRIS 1998-1:1/1
Frédéric Pinard
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Da das Internet eine bestimmte Anzahl potentiell schädigender und illegaler Inhalte befördert und sich zur Verbreitung strafbarer Handlungen eignen kann, hat die Europäische Kommission am 26. November 1997 einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internets verabschiedet. Dieser Vorschlag hat die Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen.
Der Plan beschäftigt sich mit dem illegalen Inhalt und dem schädigenden Inhalt, die er sowohl dem Ansatz als auch den Möglichkeiten zu ihrer Überwachung und Bestrafung nach unterscheidet.
So taucht der illegale Inhalt in verschiedenen Abschnitten auf, wie der nationalen Sicherheit (Beispiel: terroristische Aktivitäten), dem Minderjährigenschutz (Beispiel: Pornographie), dem Schutz der Menschenwürde (Beispiel: Rassendiskriminierung), der wirtschaftlichen Sicherheit (Beispiel: Fälschung von Kreditkarten), Schutz der Privatsphäre, geistiges Eigentum.... Dieser illegale Inhalt ist von den Polizei- und Justizbehörden, die dazu von den Branchenteilnehmern mit Hilfe wirksamer Selbstregulierungsmechanismen (Verhaltenskodex, Einrichtung von Direktleitungen oder "Hot lines", wo Nutzer einen ihrer Meinung nach illegalen Inhalt melden können) unterstütz werden, an der Quelle zu behandeln.
Was den Begriff des schädigenden Inhalts angeht, so verweist dieser auf einen genehmigten Inhalt, dessen Verbreitung jedoch beschränkt ist (etwa auf Erwachsene) oder bestimmte Nutzer beleidigen kann. Hier werden Kontrollmöglichkeiten in erster Linie unter dem Aspekt der technischen Lösungen (Filter- und Klassifizierungssysteme) und einer verstärkten Sensibilisierung der Nutzer, insbesondere der Eltern und Lehrer, erwogen. Die Kommission erwägt daher vier Hauptaktionslinien:
- Eine sichere Umgebung schaffen ("Hot lines", Selbstregulierung);
- Filter- und Klassifizierungssysteme entwickeln;
- Aktionen zur Sensibilisierung fördern;
- Betreuung und Unterstützung rechtlicher Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Der Aktionsplan, so wie er in dieser Mitteilung vorgestellt wird, dürfte in Kürze Gegenstand eines Vorschlags für eine Entschließung des Rates der Europäischen Union sein.
Referenzen
- Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions, 26 November 1997, “Action Plan on promoting safe use of the Internet”
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:1997:0582:FIN:EN:PDF
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen vom 26. November 1997, “Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet”
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:1997:0582:FIN:de:PDF
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.