Litauen
[LT] Litauische Medienaufsicht erhält zusätzliche Befugnisse für besseren Schutz des Urheberrechts im Internet
IRIS 2021-8:1/30
Indre Barauskiene
TGS Baltic
Am 29. Juni 2021 hat der Seimas (das Parlament der Republik Litauen) einige Änderungen verabschiedet, die den Schutz des Urheberrechts im Internet verbessern sollen. Die Änderungen beziehen sich auf das Gesetz über den Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos autorių teisių ir gretutinių teisių įstatymas) und sollen der litauischen Medienaufsicht (Lietuvos radijo ir televizijos komisija - Radio- und Fernsehkommission Litauens - RFKL) bei der Bewältigung der praktischen Probleme helfen, die sich bei der Durchsetzung des Urheberrechts im Internet ergeben haben.
Die neuen Bestimmungen des Gesetzes stärken vor allem die Durchsetzungsbefugnisse der RFKL. So kann die Behörde in Zukunft Zahlungs- oder Finanzdienstleister oder andere Einrichtungen zwingen, die Zahlungen oder andere finanzielle Transaktionen an Unternehmen einzustellen, die im Internet gegen das Urheberrecht verstoßen.
Über einige Durchsetzungsmaßnahmen verfügt die litauische Medienaufsicht bereits seit dem 1. April 2019. Seit die neue Fassung des Gesetzes über den Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in Kraft getreten ist, kann die RFKL Internetservice-Provider zwingen, Domainnamen zu löschen oder den Zugang zu Webseiten zu sperren, die urheberrechtsverletzende Inhalte enthalten, um den Schutz des Urheberrechts in der digitalen Welt effizienter durchzusetzen.
Das Gesetz zur Änderung von Artikel 78 wird am 1. November 2021 in Kraft treten.
Referenzen
- 2021 m. birželio 29 d. Lietuvos Respublikos autorių teisių ir gretutinių teisių įstatymo Nr. VIII-1185 78 straipsnio pakeitimo įstatymas Nr. XIV-460.
- https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/64f369b0df2511eb9f09e7df20500045
- Gesetz Nr. XIV-460 zur Änderung von Artikel 78 des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts und verwandter Rechte der Republik Litauen Nr. VIII-1185, 29. Juni 2021
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.