Spanien

[ES] Zweiter Entwurf für ein Gesetz über audiovisuelle Kommunikation

IRIS 2021-8:1/31

Sandra Torrillas & Mª Trinidad García Leiva

Audiovisuelle Vielfalt/ Universität Carlos III, Madrid

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2018/1808 über die audiovisuellen Mediendienste in spanisches Recht hat das Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation am 29. Juni 2021 einen neuen Entwurf für ein Gesetz über audiovisuelle Kommunikation zu einer öffentlichen Anhörung vorgelegt.

Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs enthält einige der Vorschläge, die im Rahmen der ersten Konsultation im Dezember 2020 eingegangen waren. Es ist anzunehmen, dass auch Vorschläge aus der zweiten Konsultationsrunde, die bis zum 12. Juli eingegangen sind, in den endgültigen Text Eingang finden werden.

Die wichtigsten neuen Aspekte des Gesetzentwurfs sind:

Förderung europäischer audiovisueller Werke: Der neue Entwurf enthält einen höheren Prozentsatz für die Förderung europäischer Werke unabhängiger Produzenten. Mindestens 3,5% der audiovisuellen Werke in jedem Format und 2% der Filme müssen in Zukunft für europäische Werke reserviert werden (gegenüber 0,9% und 1,8% in dem alten Entwurf).

Gleichstellung der Geschlechter: Die Gleichstellung der Geschlechter und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung werden in dem neuen Gesetzentwurf festgeschrieben. Das bedeutet unter anderem Förderung von Selbstregulierungskodizes und Einhaltung dieser Kodizes, um Nutzer vor Inhalten zu schützen, die die Würde der Frau verletzen oder sexistische, diskriminierende oder stereotype Werte fördern. Außerdem sollen audiovisuelle Werke, die von Frauen produziert werden, verstärkt gefördert werden.

Zugänglichkeit: Der audiovisuelle Markt soll für alle zugänglich sein, auch für Behinderte. Deshalb sollen in Zukunft mehr barrierefreie Werke angeboten werden, auch beim Pay-TV und bei Video-on-Demand-Diensten.

Schutz von Minderjährigen: Kinder und Jugendliche sollen besser vor Alkoholwerbung im Fernsehen geschützt werden. Zu diesem Zweck sollen die Sendezeiten, in denen Alkoholwerbung erlaubt ist, eingeschränkt werden. Außerdem soll Werbung, die sich direkt an Minderjährige richtet und Jugendlichen suggeriert, dass der Konsum des beworbenen Produkts mit sozialem, sexuellem, persönlichem, familiärem, sportlichem oder beruflichem Erfolg verbunden ist, verboten werden. Der neue Entwurf enthält auch wieder eine Zeitnische im Nachmittagsprogramm des frei empfangbaren Fernsehens, in der ein besonders strenger Schutz für Kinder und Jugendliche gilt.

Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die wichtigste Änderung in der Neufassung des Gesetzentwurfs ist die Änderung von Gesetz Nr. 8/2009 über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Corporación de Radio y Televisión Española -CRTVE).

Die Änderungen beziehen sich auf die Parteien, die sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen müssen. Der neue Entwurf legt erstens fest, dass alle Marktteilnehmer, die im audiovisuellen Markt vertreten sind und um dieselbe Zielgruppe konkurrieren, verpflichtet sind, sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu beteiligen. Dazu zählen frei empfangbares Fernsehen, lineares Pay-TV, aber auch Video-on-Demand Dienste und Video-Sharing-Plattformen. Neu an dem zweiten Entwurf ist, dass auch Video-on-Demand-Dienste und Video-Sharing-Plattformen zu der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen werden. Zweitens wird der direkte Beitrag von Telekommunikationsunternehmen für den Teil ihrer Geschäftstätigkeit abgeschafft, der nichts mit ihrer audiovisuellen Aktivität zu tun hat. Diese Abgabe war ein zentraler Streitpunkt zwischen der Regierung und den Telekommunikationsunternehmen. Die spanische Regierung musste die Abgabe zurückziehen, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Beschluss über das Vorabentscheidungsersuchen eines spanischen Gerichts (Rechtssachen C-119/18, C-120/18 und C-121/18) am 21. März 2019 zugunsten der Telekommunikationsunternehmen entschieden hatte. Nicht zuletzt werden neue Mechanismen eingeführt. In Zukunft werden auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Werbeformate erlaubt sein, die bisher verboten waren.

 

 


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.