Europäische Kommission: Leitlinien zur Stärkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation
IRIS 2021-6:1/4
Francisco Javier Cabrera Blázquez
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 26. Mai 2021 verabschiedete die Europäische Kommission ihre Leitlinien zur Stärkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation (siehe IRIS 2019-1:1/7).
In den Leitlinien wird gefordert, größere Wirksamkeit durch die Stärkung des Kodex in folgenden Bereichen zu erzielen:
- Die Kommission ermutigt Plattformen, dem Kodex beizutreten, wenn sie in der EU aktiv sind, relevante Interessenträger im Ökosystem der Online-Werbung, private Nachrichtenübermittlungsdienste sowie Interessenträger, die mit Ressourcen oder Fachwissen dazu beitragen können, dass der Kodex wirksam funktioniert. Der Kodex sollte neue maßgeschneiderte Verpflichtungen enthalten, die Umfang und Art der von den Unterzeichnern erbrachten Dienstleistungen entsprechen.
- Plattformen und Akteure im Online-Werbeökosystem müssen Verantwortung übernehmen und besser zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Desinformation zu unterbinden, insbesondere durch den Austausch von Informationen über Desinformationsanzeigen, die von einem der Unterzeichner abgelehnt wurden, die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit Werbeplatzierungen und den Ausschluss von Akteuren, die systematisch Falschinformationen versenden.
- Der Kodex sollte alle bestehenden oder sich abzeichnenden Formen von manipulativem Verhalten, das zur Verbreitung von Desinformation eingesetzt wird, umfassend abdecken und maßgeschneiderte Verpflichtungen enthalten, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Maßnahmen zu gewährleisten, die darauf abzielen, seine Wirksamkeit einzuschränken.
- Die Unterzeichner müssen ihre Empfehlungssysteme transparent gestalten und Maßnahmen zur Begrenzung der Gefahr einer viralen Verbreitung von Desinformation ergreifen. Sie sollten ihren Nutzern auch leicht zugängliche und wirksame Instrumente und Verfahren an die Hand geben, um Desinformationen zu melden, die Schäden für die Öffentlichkeit oder für den Einzelnen verursachen könnten. Nutzer sollten Zugang zu einem geeigneten und transparenten Verfahren haben, wenn sie von Maßnahmen betroffen sind, die infolge einer solchen Meldung ergriffen wurden, um Beschwerde und Rechtsmittel einzulegen. Der Kodex sollte auch die Sichtbarkeit zuverlässiger Informationen von öffentlichem Interesse erhöhen und Nutzer warnen, die mit Inhalten interagiert haben, die von Faktenprüfern als falsch gekennzeichnet wurden.
- Der Kodex sollte eine engere Zusammenarbeit mit Faktenprüfern vorsehen und eine breitere Abdeckung in allen EU-Ländern und -Sprachen anstreben. Der Kodex sollte zudem einen verlässlichen Rahmen für den Datenzugang von Forschern vorsehen.
- Der Kodex sollte einen verbesserten Überwachungsrahmen auf der Grundlage klarer zentraler Leistungsindikatoren umfassen, anhand derer die Ergebnisse und Auswirkungen der von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen sowie die allgemeinen Auswirkungen des Kodex auf Desinformation in der EU gemessen werden. Die Plattformen sollten der Kommission regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen und ihre relevanten zentralen Leistungsindikatoren Bericht erstatten. Informationen und Daten sollten von den Plattformen in standardisierten Formaten aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
Die unterzeichnenden Parteien sollten darüber hinaus ein Transparenzzentrum einrichten, in dem sie ihre Strategien zur Umsetzung der Verpflichtungen des Kodex darlegen und wie sie diese durchgesetzt haben und zudem alle für die zentralen Leistungsindikatoren relevanten Daten und Parameter angeben. In den Leitlinien wird auch die Einsetzung einer ständigen Taskforce unter dem Vorsitz der Kommission vorgeschlagen. Sie würde sich aus den unterzeichnenden Parteien, Mitgliedern des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammensetzen. Die Task Force, die auch von Experten unterstützt wird, wird dazu beitragen, den Kodex im Hinblick auf technologische, gesellschaftliche, marktbezogene und rechtliche Entwicklungen zu überprüfen und anzupassen.
Die Kommission wird die Unterzeichner des Verhaltenskodex auffordern, im Einklang mit den Leitlinien Treffen einzuberufen, um den Kodex zu stärken. Darüber hinaus ermutigt sie neue Unterzeichner, sich dem Kodex anzuschließen. Zu diesem Zweck wird die Kommission sich an potenzielle neue Unterzeichner und interessierte Parteien wenden. Die Unterzeichner sollten die Überprüfung des Kodex zügig durchführen und im Herbst den ersten Entwurf für einen überarbeiteten Kodex vorlegen. Die Kommission wird in diesem Jahr auch einen Legislativvorschlag zur Verbesserung der Transparenz von politischer Werbung vorlegen. In den Leitlinien werden auch verstärkte Verpflichtungen in diesem Bereich gefordert, um den Weg für den vorgesehenen gestärkten Rechtsrahmen zu ebnen und Lösungen unter Federführung der Industrie zu entwickeln.
Referenzen
- European Commission Guidance on Strengthening the Code of Practice on Disinformation (COM(2021) 262 final)
- https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/76495
- Leitlinien der Europäischen Kommission zur Stärkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation (COM(2021) 262 final)
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.