Vereinigtes Königreich
[GB] Fernsehsender zum dritten Mal von Ofcom wegen schädlicher Inhalte im Zusammenhang mit Corona sanktioniert
IRIS 2021-6:1/34
Alexandros K. Antoniou
Universität Essex
Am 19. April 2021 stellte Ofcom, die britische Regulierungsbehörde für den Kommunikationsbereich, fest, dass zwei Folgen der Sendung Full Disclosure des Fernsehsenders Loveworld potenziell schädliche Aussagen über die Corona-Pandemie und die Einführung von Impfstoffen enthielten, ohne einen angemessenen Schutz der Zuschauer zu gewährleisten.
Full Disclosure ist eine Sendung zum aktuellen Zeitgeschehen, in der zwei Moderatoren eine Reihe von Nachrichten besprechen. Sie wird vom religiösen Sender Loveworld Television Network ausgestrahlt, für den Loveworld Limited die Lizenz hält.
Ofcom stellte fest, dass während zweier Folgen von Full Disclosure (ausgestrahlt am 11. und 12. Februar 2021) „eine beträchtliche Menge an in wesentlichen Punkten irreführenden und potenziell schädlichen“ Aussagen über die Funktionsweise von Corona-Impfungen, ihre Sicherheit und ihre Fähigkeit, Menschen zu schützen, gemacht wurden. Diese wurden ohne jede wissenschaftliche oder sonstige glaubwürdige Grundlage getätigt, ohne sie in einen ausreichenden Kontext zu stellen oder zu hinterfragen. Ofcom erklärte in seinem Urteil: „Wir waren besonders wegen der wiederholten Behauptungen besorgt, eine Impfung sei gleichbedeutend damit, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, und eine Ansteckung mit dem Coronavirus sei genauso sicher und könne sogar potenziell sicherer sein als eine Impfung.“ Dies zeigte sich in Kommentaren der Moderatoren wie „Sie könnten sich genauso gut COVID-19 einfangen“ und „vielleicht [...] ist es besser, sich das Virus selbst einzufangen, als sich impfen zu lassen?“.
Die Sendung beinhaltete darüber hinaus mehrere Kommentare zu den schwerwiegenden Nebenwirkungen oder den medizinischen Komplikationen von Corona-Impfstoffen und andere Aussagen, die als geeignet angesehen wurden, die Wahrnehmung der Zuschauer hinsichtlich Risiken und Vorteile einer Impfung zu verzerren. In den fraglichen Folgen waren zudem andere Aussagen enthalten, die dazu führen könnten, dass Menschen das potenzielle Risiko, das für sie von COVID-19 ausgeht, und die Wirksamkeit von Maßnahmen unterschätzen, mit denen sie sich vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen können.
Die oben beschriebenen Themen wurden angesichts des gegebenen breiteren Kontextes als besonders sensibel erachtet. Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung hatte die Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle weltweit 108 Millionen erreicht. Ein dritter von der Regierung verhängter nationaler Lockdown war in Kraft, und die Einführung von in Großbritannien zugelassenen Corona-Impfstoffen war seit über zwei Monaten im Gange. Die Maßnahmen, die zur Bewältigung der öffentlichen Gesundheitskrise ergriffen wurden, hatten zu Einschränkungen öffentlicher Freiheiten in Großbritannien geführt, was zu erheblichen Debatten nicht nur über die verfolgten Strategien als Reaktion auf die Pandemie, sondern auch über die Wirksamkeit von Impfstoffen und deren Zulassungsverfahren führte.
In Anbetracht der Bedeutung der freien Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft erkannte Ofcom an, dass es im öffentlichen Interesse lag, dass ein Rundfunkveranstalter die etablierte Denkweise und die Reaktionen der offiziellen Behörden auf die Corona-Pandemie, einschließlich der möglichen Nebenwirkungen von Impfungen, hinterfragte. Dabei war jedoch die Einhaltung des Rundfunkkodexes erforderlich. Der Kodex hindert Rundfunkveranstalter nicht daran, umstrittene Standpunkte in Sendungen zu beleuchten, unter anderem Gesundheitsbehörden schonungslos in Frage zu stellen, aber dies muss in Übereinstimmung mit Regel 2.2 geschehen, die besagt, dass „Sachsendungen oder -beiträge oder Tatsachendarstellungen das Publikum nicht in wesentlichen Punkten irreführen dürfen“.
Darüber hinaus müssen Rundfunkveranstalter gemäß Regel 2.1 des Kodex sicherstellen, dass sie die Zuschauer vor einer Einbindung potenziell schädlichen Materials „angemessen schützen“. Die Präsentation „höchst irreführender“ Behauptungen durch Loveworld ohne ein ausreichendes Maß an Überprüfung barg das Risiko einer potenziellen ernsthaften Schädigung der Zuschauer, insbesondere zu einem Zeitpunkt, als Menschen (insbesondere ältere Personen und weitere schutzbedürftige Gruppen) wahrscheinlich verlässliche Informationen über Corona-Impfstoffe suchten und wichtige Entscheidungen darüber trafen, ob sie ein Impfangebot annehmen sollten. „Wir waren der Meinung, dass die Behauptungen, die in diesen beiden Sendungen aufgestellt wurden, weit über eine angemessene Hinterfragung und Diskussion hinausgingen“, erklärte die Regulierungsbehörde und fügte hinzu: „Unsere Besorgnis wurde durch die Tatsache verstärkt, dass die Moderatoren anscheinend eine Reihe diskreditierter Quellen und bereits widerlegter Theorien verwendeten, um einem potenziell schutzbedürftigen Publikum in wesentlichen Punkten irreführende und schädliche Informationen zu bieten.“
Ofcom kam zu dem Schluss, Loveworld Ltd. habe schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln 2.1 und 2.2 des Kodex begangen, und wies den Sender an, eine Zusammenfassung ihrer Entscheidung auszustrahlen. Die Regulierungsbehörde muss noch endgültig über eine geeignete Sanktionsmaßnahme beschließen, stellte jedoch fest, dass dies die dritte Entscheidung gegen Loveworld Ltd. wegen eines Verstoßes im Zusammenhang mit schädlichen Inhalten über die andauernde Corona-Pandemie war, und das trotz früherer Zusicherungen des Unternehmens zur Verbesserung seiner Compliance-Verfahren nach einer früheren gesetzlichen Sanktionsmaßnahme für ähnliche Verstöße. Am 30. März 2021 verhängte Ofcom eine Geldstrafe in Höhe von GBP 125.000 gegen den Sender für einen zweiten Verstoß, der sich ebenfalls auf „ungenaue und potenziell schädliche Behauptungen“ zur Corona-Pandemie bezog. In Anbetracht seiner schwerwiegenden und anhaltenden Verstöße gegen den Kodex könnte der Lizenznehmer Loveworld Ltd. nun noch härteren Sanktionsmaßnahmen entgegensehen.
Referenzen
- Ofcom Broadcast and On Demand Bulletin, 9 April 2021
- https://www.ofcom.org.uk/__data/assets/pdf_file/0032/217589/sanction-decision-loveworld-full-disclosure.pdf
- Ofcom Broadcast and On Demand Bulletin, 9. April 2021
- Ofcom, Sanction 140 (21), 30 March 2021
- https://www.ofcom.org.uk/__data/assets/pdf_file/0026/216890/Sanction-Decision-Loveworld-Limited-Global-Day-of-Prayer.pdf
- Ofcom, Sanktionsmaßnahme 140 (21), 30. März 2021
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.