Malta

[MT] Interview mit Oppositionsführer für fair und unparteiisch befunden

IRIS 2021-5:1/18

Pierre Cassar

Universität Malta

Am 26. März 2021 entschied die Rundfunkbehörde über eine Beschwerde der Nationalistischen Partei, die gemäß Artikel 34 des Rundfunkgesetzes eingereicht wurde. Dieser Artikel legt fest, dass jede Partei, die sich in einer Sendung unfair behandelt fühlt, das Recht hat, sich zu beschweren, und die Regulierungsbehörde bitten kann zu intervenieren.

Die Beschwerde betraf eine Sendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders zum aktuellen Geschehen in Form eines Einzelinterviews mit dem Oppositionsführer. In ihrer Beschwerde unterstellte die Nationalistische Partei (PN), der Journalist/Moderator habe seine Fragen sehr direkt an den Oppositionsführer gerichtet, während er gegenüber dem Premierminister in einer anderen, auch von ihm moderierten Ausgabe derselben Sendung nachsichtiger gewesen sei. Die PN behauptete weiterhin, der betreffende Journalist habe dem Gast gezielt einige unangenehme Fragen gestellt und bei einer Reihe von Schlussfolgerungen so getan, als handele es sich um Tatsachen. Die Beschwerdeführerin forderte die Regulierungsbehörde auf, zu ihren Gunsten zu entscheiden und festzustellen, dass die betreffende Sendung einen Fall von Parteilichkeit darstellte.

In Anbetracht der derzeitigen Beschränkungen bat die Behörde die Parteien, ihre Ausführungen in einer Sitzung am 11. März 2021 virtuell vorzutragen. Während seiner Ausführungen argumentierte der Generalsekretär der Nationalistischen Partei, seine Partei befürworte zwar grundsätzlich investigativen Journalismus und das Recht von Journalisten, Fragen zu stellen, in diesem Fall sei jedoch mit zweierlei Maß gemessen worden, da der Oppositionsführer von demselben Journalisten ganz anders behandelt worden sei als der Premierminister. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass sich sogar der Tonfall und die Haltung des Journalisten während der beiden Sendungen unterschieden hätten.

In der Zwischenzeit wies der staatliche Sender, vertreten durch seine eingetragene Redakteurin und den Vorsitzenden des Redaktionsausschusses, diese Unterstellungen zurück und betonte, beide Parteiführer seien gleich behandelt worden, wie es die Verfassung und die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes vorsehenn. Dem Premierminister und dem Oppositionsführer sei in zwei getrennten Ausgaben der Sendung zum aktuellen Geschehen die gleiche Zeit eingeräumt worden.

Nach Erörterung der Ausführungen kam die Rundfunkbehörde zu dem Schluss, dass die von der Nationalistischen Partei eingereichte Beschwerde nicht gerechtfertigt sei, da der staatliche Sender darauf Wert gelegt habe, zwei Sendungen innerhalb derselben Reihe für ein Einzelinterview mit dem Premierminister und für ein weiteres mit dem Oppositionsführer auszustrahlen. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde war damit die gesetzlich geforderte Ausgewogenheit und Unparteilichkeit gegeben.

Gemäß Rundfunkbehörde haben Journalisten des Weiteren jedes Recht, ihren Gästen unangenehme Fragen zu stellen, insbesondere wenn man bedenke, dass es sich um eine Sendung zum aktuellen Geschehen gehandelt habe. Die Regulierungsbehörde war auch der Meinung, dass die Abfolge der Fragen, einschließlich der Nachfragen, von den diskutierten Themen abhängig gewesen sei und es unrealistisch gewesen wäre zu erwarten, dass der Journalist den beiden Gästen in verschiedenen Ausgaben der Sendung die gleichen Fragen stellt.

Abschließend befand die Rundfunkbehörde, die Beschwerdeführerin, in diesem Fall die Nationalistische Partei, habe keinen Grund für einen Rechtsbehelf im Sinne des Gesetzes. In ihrer Entscheidung, die auf ihrer Website veröffentlicht und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde, bekräftigte die Regulierungsbehörde abschließend, wie wichtig es sei, dass alle Journalisten, insbesondere diejenigen, die für den öffentlichen Rundfunk arbeiten, stets nach Integrität streben, um sicherzustellen, dass sie bei ihrer Arbeit als unparteiisch wahrgenommen werden.


Referenzen

  • Deċiżjoni rigward ilment imressaq mill-Partit Nazzjonalista kontra PBS Ltd rigward il-programm Insights li xxandar fit-22 ta’ Jannar 2021
  • http://www.ba-malta.org/tvm-insights-22-ta-jan-2021
  • Entscheidung zu einer Beschwerde der Nationalistischen Partei gegen PBS Ltd. bezüglich der am 22. Januar 2021 ausgestrahlten Sendung Insights

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.