Vereinigte Staaten von Amerika

[US] Vorhang auf für das Shuttered Venue Operators Grant-Hilfsprogramm

IRIS 2021-5:1/4

Kelsey Farish

Dac Beachcroft

Anfang April 2021 hat die amerikanische Regierung ein umfangreiches Hilfsprogramm für die amerikanische Kulturindustrie bereitgestellt. Das Shuttered Venue Operators Grant (SVOG)-Programm hat ein Volumen von 16,2 Milliarden USD (13,5 Milliarden EUR) und soll Kinos, Theater, Konzertveranstalter und -bühnen sowie Museen unterstützen, die wegen der Corona-Pandemie schließen mussten.

Die Hilfe beantragen können Organisationen und Einrichtungen, die "über Räume für Veranstaltungen und für Zuschauer verfügen", also Kinos und Theater, die Organisatoren von Live-Veranstaltungen, Unternehmen, die Kunstausstellungen organisieren, Talentwettbewerbe und andere Kulturveranstaltungen. Das Hilfsprogramm wird von der Small Business Administration (SMA) verwaltet, der US-amerikanischen Bundesbehörde zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Anträge können online über sby.gov gestellt werden.

Das SVOG-Prgramm war ursprünglich unter dem Namen Save Our Stages Act 6 bekannt und im Dezember 2020 als Kapitel 324 des  Economic Aid to Hard-Hit Small Businesses, Nonprofits and Venues Act als Gesetz verabschiedet worden. Im März 2021 wurde das Programm im Rahmen von Präsident Bidens neuem American Rescue Plan Act 2021 um 1,25 Milliarden USD ( 1 Milliarde EUR) aufgestockt . Dieses neue Gesetz wird auch COVID-19-Stimulus Package genannt.

Antragsteller können Beihilfen bis zu 10 Mio. USD (8,4 Mio. EUR) oder 45% ihrer Bruttoeinnahmen von 2019 erhalten, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Hilfen können für die Zahlung der Löhne und Gehälter verwandt werden, für die Honorare freier Mitarbeiter, für Kredite und Mieten, aber auch für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Corona und für die Sicherheitsprotokolle, die notwendig werden, sobald Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich sind. Die Gelder werden in mehreren Phasen ausgezahlt. In der ersten Phase werden die Unternehmen berücksichtigt, die durch die Corona-Pandemie von April 2020 bis Dezember 2020 90% ihrer Einnahmen oder rmehr verloren haben.. Die SBA will mindestens 2 Milliarden USD (1,7 Milliarden EUR) der Mittel für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern reservieren.

Wie bei allen Regierungszuschüssen müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. So sind öffentliche Unternehmen von der Vergabe der Hilfen ausgeschlossen, ebenso wie Unternehmen, "die Live-Veranstaltungen mit pornografischem Charakter" anbieten. Die Empfänger müssen eine Verbindung zu den Vereinigten Staaten haben, entweder physisch oder indem sie US-Steuern zahlen oder amerikanische Produkte, amerikanisches Material verwenden oder amerikanische Arbeitskräfte einsetzen. Für die Bearbeitung der Anträge, die von Fall zu Fall entschieden werden, müssen die erforderlichen Unterlagen über ein eigens dafür eingerichtetes Online-Portal eingereicht werden.

Trotz dieser Einschränkungen werden viele Kreative, Veranstalter und andere schöpferisch Tätige die Hilfen des SVOG begrüßen. So ist zum Beispiel im April 2021 die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen in und um Hollywood zurückgegangen, und mehr Film- und Fernsehprojekte haben die Produktion wieder aufgenommen. Paul Audley, der Präsident von FilmLA (das Partner-Filmbüro für die Stadt Los Angeles und Los Angeles-County zeigte sich "zuversichtlich, dass die lokale Filmwirtschaft bald wieder in Gang kommen wird."

Viele staatliche, lokale Film- und Medien-Fördereinrichtungen, einschließlich FilmLA und das Büro des New Yorker Bürgermeisters für Medien und Unterhaltung, bieten Unterstützung bei der Antragstellung an. Die SBA hat auf YouTube offzielle Video-Anleitungen veröffentlicht, und einige Regierungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen haben Beratungshotlines und Helpdesks eingerichtet . Die Anträge konnten ab dem 8. April über sba.gov gestellt werden, aber bereits nach wenigen Tagen musste die Webseite wegen technischer Probleme abgeschaltet werden (nach den letzten Informationen vom 11. April).


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.