Deutschland
[DE] Filmförderung in Pandemiezeiten: Bundesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Filmfördergesetzes und unterstütz Kinos mit dem Förderprogramm "Kino I"
IRIS 2021-3:1/19
Mirjam Kaiser
Institut für Europäisches Medienrecht
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2021 mitgeteilt, dass ein neues Zukunftsprojekt, die sog. „Kino I“-Aktion, im Rahmen des Finanzhilfeprojekts „Neustart Kultur“ für das Jahr 2021 ins Leben gerufen wurde. Diese diene der weiteren Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage von Kinos in Pandemie-Zeiten.
Hintergrund der Aktion "Kino I" ist das bereits seit 2020 laufende Projekt "Neustart Kultur" der Bundesregierung. "Neustart Kultur" ist ein Finanzhilfeprojekt des Bundes mit dem Ziel, den Film als Kulturgut zu erhalten, welcher vor allem zu Pandemiezeiten wegen geschlossener Kinos unterstützt werden muss. Zweck der "Kino I"-Aktion ist die Investition in die Zukunftsfähigkeit des Kinos, wobei vor allem Kinos aus dem ländlichen Raum gefördert werden sollen. Die Hilfe soll insbesondere Modernisierungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Technikausstattung und der Energieeffizienz dienen. Der finanzielle Umfang der Aktion soll bis zu 25 Mio. Euro betragen. Das sind 3 Mio. Euro mehr als im Vorjahr für den Kinosektor.
Außerdem informierte die Bundesregierung mit Pressemitteilung vom 13. Januar 2021 über die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG).
Der Gesetzesentwurf zum FFG dient der finanziellen Filmförderung durch die sog. Filmabgabe, welche die Grundlage für die finanzielle Unterstützung durch die Filmförderanstalt (FFA) ist. Die Abgabepflicht ist an Veranstalter von Bezahlfernsehen und Programmvermarkter adressiert. Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken. Durch die Abgabe soll die Qualität und Vielfalt der Filmlandschaft aufrechterhalten werden. Die Änderungen des FFG im Detail betreffen pandemiebedingte Anpassungen hinsichtlich der Fördervoraussetzungen, der Sperrfristen und der Mittelverwendung im Allgemeinen. Diesbezüglich soll der FFA nun die Ausnahmemöglichkeit der höheren Gewalt zur Verfügung stehen, um beispielsweise die Fördervoraussetzungen zu flexibilisieren. Zentrale Modifikationen beziehen sich auf die Filmproduktion, die unter Maßnahmen der ökologischen Nachhaltigkeit und Einhaltung einer Klimabilanz stattfinden soll. Daneben treten Änderungen für die Geschlechtergerechtigkeit im Verwaltungsrat und im Präsidium der FFA, faire Arbeitsbedingungen im Filmsektor und Antidiskriminierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und im Interesse der Diversität. Außerdem soll der Abgabentatbestand für Anbieter von Bezahlfernsehen und Programmvermarkter vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen anpasst werden. Begründet werden diese Vorschläge mit dem Flexibilitätsbedürfnis zu Zeiten einer Pandemie. Außerdem soll damit den gesellschaftspolitischen Weichenstellungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreundlichkeit und des Klimaschutzes im Filmsektor Rechnung getragen werden. Das FFG wird regelmäßig, meist im fünf-Jahres-Rhythmus, novelliert, um die festgesetzten Abgabemaßstäbe anzupassen. Die Geltungsdauer der Novellierung, die ab 1. Januar 2022 gelten soll, soll auf zwei Jahre verkürzt werden, da die Pandemiefolgen nicht abschätzbar seien. Der Gesetzesentwurf wird nunmehr im parlamentarischen Verfahren durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beraten.
Referenzen
- Pressemitteilung der Bundesregierung zur "Kino I"-Aktion
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-verstaerkt-erneut-kinofoerderung-kulturstaatsministerin-gruetters-gemeinschaftserlebnis-im-kino-ist-durch-nichts-zu-ersetzen--1835014
- Pressemitteilung der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf des FFG
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bundeskabinett-verabschiedet-neues-filmfoerderungsgesetz-kulturstaatsministerin-gruetters-filmfoerderung-in-zeiten-der-pandemie-flexibler-machen--1836268
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.