Malta

[MT] Lovin Malta legt Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunksender politischer Parteien ein

IRIS 2021-2:1/15

Pierre Cassar

Universität Malta

Ein unabhängiger maltesischer Medienkonzern hat beim Verfassungsgericht Malta Verfassungsbeschwerde gegen das Rundfunkgesetz der Insel eingelegt.

Mit diesem Antrag hat LovinMalta, ein vor allem bei Jugendlichen überaus beliebtes Nachrichtenportal, das gesamte maltesische Rundfunksystem in Frage gestellt, das es politischen Parteien erlaubt, eigene Rundfunksender zu betreiben.

Dieser Vorstoß könnte die maltesische Medienlandschaft radikal verändern. Seit dreißig Jahren dominieren die beiden großen Parteien mit ihren Radio- und Fernsehsendern den Mediensektor der Insel. In Malta ist es möglich, dass politische Parteien Rundfunksender betreiben, die einzige Voraussetzung für den Betrieb parteieigener Rundfunksender ist, dass die Parteien ein kommerzielles Unternehmen gründen, das ordnungsgemäß nach dem Unternehmensgesetz registriert ist.

Die maltesische Rundfunkbehörde wurde 1961 gegründet und feiert dieses Jahr ihr 60jähriges Bestehen. Sie ist eine verfassungsmäßige Einrichtung, ihre Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert (Artikel 118 und 119 ).

Artikel 119 Absatz 1 der Verfassung lautet: "Es ist Aufgabe der Rundfunkbehörde, sicherzustellen, dass in den Radio- und Fernsehdiensten in Malta soweit möglich Unparteilichkeit in Bezug auf politisch oder wirtschaftlich kontroverse Themen oder auf Themen, die sich auf aktuelle politische Fragen beziehen, gewahrt wird und dass Rundfunkeinrichtungen und Sendezeiten gerecht zwischen Personen aufgeteilt werden, die unterschiedlichen Parteien angehören".

LovinMalta hat eine Crowdfunding-Kampagne für die Finanzierung der Verfassungsklage gestartet. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden, ob die Existenz zweier parteieigener Rundfunksender - ONE im Besitz von Partit Laburista, der sozialdemokratischen Partei Maltas, die derzeit die Regierung stellt, und NET TV im Besitz der konservativ-christdemokratischen Oppositionspartei (Partit Nazzjonalista) - mit dem Grundsatz der Unparteilichkeit vereinbar ist und ob das maltesische Rundfunksystem nicht im Widerspruch zur Verfassung steht.

LovinMalta bezieht sich mit seiner Klage auf eine Klausel im Rundfunkgesetz, die besagt, dass die Rundfunkbehörde bei der Überprüfung der Unparteilichkeit das gesamte Programm der verschiedenen Rundfunksender zusammen prüfen darf.

Diese pauschale Überprüfung hat zur Folge, dass die beiden Sender nie gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit verstoßen, da sie immer darauf achten, die Ansichten der jeweils anderen Partei zu präsentieren.

Die beiden Rundfunkanstalten haben bereits erklärt, dass sie gegen die Verfassungsbeschwerde vorgehen werden.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.