Norwegen

[NO] Mehr Unabhängigkeit und Planungssicherheit in der Medienförderung

IRIS 2021-2:1/37

Gudbrand Guthus

Norwegische Medienbehörde

Norwegen hat seit dem 1. Januar 2021 ein eigenes Gesetz für die Medienförderung, das mediestøtteloven. Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden die Hilfen für die Medien vom norwegischen Parlament, dem Storting, im Rahmen des Staatshaushalts beschlossen.

Mit diesem neuen Gesetz soll die Pressevielfalt in Norwegen erhalten und gefördert werden. Die Hilfen sind in in erster Linie für Medien bestimmt, deren Inhalte überwiegend aus redaktionellen Beiträgen bestehen. Das neue Gesetz soll vor allem die Ziele der fünf Förderprogramme für die direkte Medienförderung unterstützen.

Der Vorteil dieses Medienförderungsgesetzes ist, dass Medien damit einen verlässlichen Finanzrahmen erhalten, der ihnen ein gewisses Maß an Planungssicherheit gibt. Das Gesetz führt ein neues politisches Instrument in Form eines Vierjahresplans für die Medienförderung ein. In dem Jahr nach den Parlamentswahlen (die Wahlen zum norwegischen Parlament finden alle vier Jahre statt) wird die Regierung dem Storting einen Plan vorlegen. Die nächsten Parlamentswahlen finden im September 2021 statt. Der Vierjahresplan wird sowohl einen festen langfristigen Finanzrahmen für den NRK, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Norwegen, enthalten als auch feste langfristige Rahmen für direkte Beihilfen für die Medien.

Das neue Gesetz wird zu einer größeren Unabhängigkeit in der Medienförderung beitragen.

Für die Verwaltung der Beihilfen ist die Medietilsynet, die norwegische Medienaufsichtsbehörde, zuständig. Die Hilfen müssen bei der Medienaufsichtsbehörde beantragt werden. Sie entscheidet über die Vergabe der Beihilfen, verteilt die Mittel und prüft ihre ordnungsgemäße Verwendung. Die Behörde ist auch für die Vergabe der Beihilfen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Norwegen zuständig, die vom Storting im Rahmen des Haushalts beschlossen werden, und verwaltet die Mittel für die privaten Rundfunkanstalten im Einklang mit den Haushaltsbeschlüssen des Storting und dem Vertrag über den privaten Rundfunk.

Gegen die Entscheidungen über die Vergabe der Beihilfen durch die Medienaufsichtsbehörde kann bei der Medieklagemnda (der Medienbeschwerdestelle) Einspruch eingelegt werden.

Die Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde ist in dem neuen Medienfördergesetz festgelegt. Die norwegische Regierung kann sich weder in Entscheidungen der Medienaufsichtsbehörde noch in Entscheidungen der Beschwerdestelle einmischen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.