Frankreich
[FR] Der Zeitplan für die Umsetzung der AVMD-Richtlinie und die Überarbeitung des AVMD-Dekrets nimmt Gestalt an
IRIS 2020-9:1/7
Amélie Blocman
Légipresse
Im Rahmen einer vom Senat am 7. und 8. Juli geprüften Änderung des Projet de loi portant diverses dispositions d’adaptation au droit de l’Union européenne en matière économique et financière (Gesetzentwurf über verschiedene Bestimmungen zur Anpassung an das Wirtschafts- und Finanzrecht der Europäischen Union) wurde die Regierung dazu ermächtigt, die Umsetzung der AVMD-Richtlinie 2018/1808 vom 14. November 2018 per Verordnung zu erwirken. Die Gesetzesänderung wird am 7. Oktober von der Nationalversammlung geprüft. Sobald das Ermächtigungsgesetz verabschiedet sei, so das Kulturministerium, werde es eine rasche Veröffentlichung von Verordnungen geben. Zunächst jedoch soll die Stellungnahme des Conseil supérieur de l'audiovisuel (Rundfunkregulierungsbehörde – CSA) und des Conseil d‘Etat (Staatsrat) eingeholt werden. Laut dem französischen Staatspräsidenten soll das gesamte Reformpaket am 1. Januar in Kraft treten.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie bedarf es bis dahin aber nicht nur der Änderung von Artikel 27, 33 und 33-2 des Gesetzes vom 30. September 1986 per Verordnung, sondern weiterer Regulierungsmaßnahmen in den folgenden Bereichen: Beitrag zur Produktion von Werken durch audiovisuelle Mediendienste, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und auf Zuschauer in Frankreich abzielen (Art. 13. 2 der Richtlinie); Streitbeilegungsverfahren für Video-Sharing-Plattformen; Hindernisse mit Blick auf die Weiterverbreitung von Mediendiensten aus anderen Mitgliedstaaten; Zugänglichkeit audiovisueller Mediendienste auf Abruf für Menschen mit Behinderungen; Verbreitung europäischer Werke über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf.
Vor diesem Hintergrund haben die Direction générale des médias et des industries culturelles (Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft) und das Centre national du cinéma et de l’image animée (Nationales Filminstitut – CNC) im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die Stellungnahmen der betroffenen Akteure zur Änderung des Dekrets Nr. 2010-1379 vom 12. November 2010 über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf („AVMD-Dekret“) eingeholt.
Eine weitere Konsultation zur Änderung des Dekrets Nr. 2010-416 vom 27. April 2010, das für nicht terrestrisch ausgestrahlte Fernsehdienste gilt (Kabel-Satelliten-Dekret), soll laut Mitteilung des Kulturministeriums in Kürze organisiert werden.
„Die Umsetzung der AVMD-Richtlinie und die Überarbeitung des AVMD-Dekrets sind der erste Schritt zu einer umfassenden Neugewichtung unseres Systems zur Finanzierung des kreativen Schaffens. Dieser Schritt ist unerlässlich, denn nur so lässt sich ein nachhaltiges und gleichzeitig gerechtes System gewährleisten“, erklärte Kulturministerin Roselyne Bachelot.
Referenzen
- Consultation publique sur la révision du décret « SMAD »
- https://www.culture.gouv.fr/Sites-thematiques/Audiovisuel/Actualites/Consultation-publique-sur-la-revision-du-decret-SMAD
- Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des AVMD-Dekrets
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.