Litauen

[LT] Oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Recht von Journalisten auf Aufzeichnungen von Regierungssitzungen

IRIS 2020-9:1/16

Indre Barauskiene

TGS Baltic

Die Geschichte begann im Herbst 2018, als Lietuvos Vyriausybė (die Regierung der Republik Litauen) beschloss, Journalisten für die Bereitstellung von Daten und Informationen aus offiziellen staatlichen Registern Gebühren zu berechnen. Bis zu jenem Tag waren alle Daten ohne Bezahlung frei zugänglich. Diese Entscheidung löste sowohl bei Journalisten als auch in der Öffentlichkeit enorme Unzufriedenheit aus.

Angesichts des öffentlichen Drucks sah sich die Regierung gezwungen, für den 3. Oktober 2018 ein Treffen einzuberufen und diese Angelegenheit erneut zu erörtern. Informationen, dass das Treffen sehr hitzig gewesen sei und der Premierminister sich sehr grob und unhöflich über Journalisten geäußert habe, wurden an die Öffentlichkeit durchgestochen. Als Reaktion darauf verlangten die Journalisten am nächsten Tag die Vorlage der Aufzeichnung der Regierungssitzung. Es überrascht nicht, dass die Regierung sich weigerte, die Aufzeichnung herauszugeben, und ihre Entscheidung darauf stützte, dass Sitzungen nicht öffentlich seien, dass die Aufzeichnungen nur für die Vorbereitung der Sitzungsprotokolle verwendet würden und dass die Bereitstellung von Aufzeichnungen keine öffentliche Funktion des Vyriausybės kanceliarija (Regierungsbüro) sei.  Nach einigen Tagen des Drucks seitens verschiedener Medien gab die Regierung bekannt, die Aufnahme sei gelöscht worden. Die Journalisten waren von den Argumenten nicht überzeugt und legten gegen die Weigerung, die Aufnahme zur Verfügung zu stellen, Berufung ein; sie beantragten, das Gericht solle die Wiederherstellung der Aufnahme anordnen.

Nach einem fast zweijährigen Rechtsstreit kam das Oberste Verwaltungsgericht Litauens (SACL) am 23. Juli 2020 zu dem Schluss, die Regierung habe gegen das Gesetz über die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit verstoßen, indem sie sich weigerte, den Journalisten die Aufnahmen zur Verfügung zu stellen.

Das SACL verwies auf seine frühere Rechtsprechung zum Mediengesetz und zur Meinungsfreiheit. Das Gericht stellte fest, das Mediengesetz verpflichte Journalisten, korrekte, genaue und unparteiische Informationen zu liefern, ihre Informationsquellen kritisch zu bewerten, die Fakten sorgfältig zu prüfen und sich auf mehrere Quellen zu stützen. Es sei offensichtlich, dass die Arbeit eines Journalisten in direktem Zusammenhang mit einem der Grundrechte eines jeden Menschen stehe - dem Recht, Überzeugungen zu haben und diese zum Ausdruck zu bringen (Informationsfreiheit). Ein Journalist habe je nach Status das Recht, Informationen unverzüglich zu erhalten, daher lege Art. 42 Abs. 1 des Mediengesetzes die Verpflichtung staatlicher und kommunaler Einrichtungen fest, Informationen bereitzustellen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Produzenten und Verbreiter öffentlicher Informationen notwendig sind. Der Staat sei per Verfassung verpflichtet, nicht nur die freie Verbreitung von Informationen in der Gesellschaft nicht zu behindern, sondern auch positive Maßnahmen zu ergreifen, damit seine Bürger die Informationen erhalten, die sie benötigen, um an Entscheidungen über die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten sowie an Entscheidungen über die Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten mitwirken zu können.

In Anbetracht dessen vertrat das SACL die Auffassung, dass Beratungen der Regierung in einer Sitzung eine Organisationsform der Regierungstätigkeit darstellen. Die Journalisten hatten daher im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen legitimen Grund, bei der Regierung Informationen über die Regierungssitzung und die darin getroffene Entscheidung (und die Gründe dafür) zu beantragen. Ein solcher Antrag war nicht übertrieben. Das Gericht stellte ferner fest, dass das anwendbare Recht im vorliegenden Fall keine Einschränkungen für die Bereitstellung von Informationen vorsieht und dass die Regierung nicht nachgewiesen hat, dass sie einen legitimen Grund hatte, die Bereitstellung von Informationen zu verweigern.

Da die Aufnahme jedoch gelöscht worden war, war das SACL davon überzeugt, dass die Wiederherstellung der Aufnahme technisch nicht möglich war, weshalb es die Regierung nicht anwies, die Aufnahme wiederherzustellen.

Auch wenn die Entscheidung des SCAL nur ein formaler Sieg für Journalisten war, zwang dieser aufsehenerregende Fall die Regierung zur Änderung des geltenden Rechts. Seit dem 1. Januar 2019 werden alle Regierungssitzungen über das Internet übertragen und ihre Aufzeichnungen öffentlich zugänglich gemacht.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.