Spanien

Spanischer Fußballkrieg geht weiter: Mediapro schlägt RFEF

IRIS 2020-3:1/27

Azahara Cañedo Ramos & Mª Trinidad García Leiva

Audiovisuelle Vielfalt/ Universität Carlos III, Madrid

Der in Spanien als „Fußballkrieg“ bezeichnete Konflikt zwischen Medienunternehmen um Fußballübertragungsrechte, der 2007 begann (siehe IRIS 2011-10:1/13), geht mit einer neuen Runde weiter. Dieses Mal sind die Kontrahenten Mediapro, das Unternehmen, das diese Rechte viele Jahre innehatte, und die Real Federación Española de Fútbol (RFEF), der Dachverband des spanischen Fußballs.

Das Provinzgericht Madrid (Audiencia Provincial de Madrid) verurteilte RFEF wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Der aktuelle Streit betrifft die Übertragungsrechte für das Endspiel des Copa del Rey 2019, einem wichtigen Wettbewerb in Spanien. Gemäß der Königlichen Verordnung mit Gesetzeskraft 5/2015 (Real Decreto-Ley 5/2015) ist der Ausrichter des Wettbewerbs, in diesem Fall die RFEF, für die Vermarktung der damit verbundenen Rechte verantwortlich.

Da Mediapro der Ansicht war, es sei von der RFEF von deren Ausschreibungen und Verträgen ausgeschlossen und an den Rand gedrängt worden, nachdem es beim Verfahren der Rechtevergabe an dem oben genannten Spiel nicht berücksichtigt worden war, beantragte das Unternehmen einstweilige Maßnahmen zum Verfahren. Diesen wurde im Mai 2019 von einem Handelsgericht stattgegeben, was dazu führte, dass Mediapro effektiv zum Verfahren zugelassen wurde. Kurz darauf legte die RFEF gegen die Aufnahme von Mediapro in das Verfahren Berufung ein, die das Handelsgericht jedoch abwies. Letztendlich war das Gebot von Mediapro nicht erfolgreich, da die RFEF die Rechte direkt einem anderen Mitbewerber zusprach, obwohl weder dessen Gebot den Mindestpreis erreichte noch das Verfahren eine zweite Runde umfasste.

Die Entscheidung des Provinzgerichts Madrid bestätigte das bereits vom Handelsgericht gefällte Urteil, nämlich  dass Mediapro ohne triftigen Grund ausgeschlossen wurde und berechtigt war, an einer von der RFEF oder einem anderen Sportverband aufgelegten Ausschreibung teilzunehmen. Da dies das zweite Mal war, dass ein Gericht zu diesen Fakten mit dem gleichen Ergebnis urteilte, wurde die RFEF zur Zahlung der in dieser zweiten Instanz entstandenen Kosten verurteilt. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.


Referenzen

  • Mediapro’s press release
  • Mediapro-Pressemitteilung

Verknüpfte Artikel

IRIS 2011-10:1/13 [ES] Kampf um Fußballübertragungsrechte in Spanien

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.