Spanien
Spanische Regulierungsbehörde CNMC verhängt Geldbuße gegen RTVE wegen Verstoßes gegen das Audiovisuelle Gesetz
IRIS 2020-2:1/21
Azahara Cañedo Ramos & Mª Trinidad García Leiva
Audiovisuelle Vielfalt/ Universität Carlos III, Madrid
RTVE, die spanische öffentlich-rechtliche Mediengesellschaft, wurde von der Regulierungsbehörde, der Nationalen Markt- und Wettbewerbskommission (Comision Nacional de los Mercados y la Competencia - CNMC), wegen eines Verstoßes gegen das spanische Audiovisuelle Gesetz 7/2010 (Ley General de la Comunicación Audiovisual) mit einer Geldbuße belegt. Das rechtswidrige Verhalten verstieß gegen Art. 43 Abs. 2, der die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter regelt und festlegt, dass staatliche Medien keine Form kommerzieller Tätigkeit ausüben dürfen, es sei denn, dies ist in ihrem eigenen Rechtsrahmen vorgesehen. Im Fall von RTVE sieht das Gesetz 8/2009 (Ley de financiación de la Corporación de Radio y Televisión Española) mit einigen Ausnahmen wie Eigenwerbung und Sport- und Kultursponsoring (Art. 7 Abs. 1) die Abschaffung von Werbung vor.
Die sanktionierten Ereignisse fanden am 23. und 26. März 2019 während der Ausstrahlung von zwei Fußballspielen der spanischen Nationalmannschaft im Rahmen der UEFA-Europameisterschaft statt. Konkret strahlte RTVE während der Übertragung der Spiele bis zu 40 Werbeeinblendungen verschiedener kommerzieller Marken aus. Obwohl RTVE in seiner Stellungnahme erklärte, dass diese Werbung einen untrennbaren Bestandteil des Erwerbs von Übertragungsrechten an Sportwettbewerben darstelle und unter die in seinem Finanzierungsrecht festgelegten Ausnahmen falle, kam die Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen für eine solche Ausnahme nicht gegeben waren.
RTVE wurde wegen einer „andauernden geringfügigen Ordnungswidrigkeit“ mit einer Geldbuße von EUR 100.000, dem Höchstbetrag für diese Art von Verstoß, belegt, wobei die Tatsache, dass es sich um eine Wiederholungstat handelte (RTVE war in dieser Angelegenheit bereits dreimal belangt worden), der andauernde Charakter und ihre sozialen Auswirkungen berücksichtigt wurden.
Sollte RTVE gegen diesen Beschluss Berufung einlegen wollen, muss dies innerhalb von zwei Monaten beim Nationalen Obersten Gerichtshof (Audiencia Nacional) erfolgen.
Referenzen
- Resolución Expte. SNC/DTSA/058/19 CORPORACIÓN RADIO TELEVISIÓN ESPAÑOLA S.A
- https://www.cnmc.es/expedientes/sncdtsa05819
- Beschluss zum Aktenzeichen SNC/DTSA/058/19 Corporación Radio Televisión Española S.A.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.