Russische Föderation
Gesetz über ausländische Medienagenten in Russland verabschiedet
IRIS 2020-1:1/6
Ekaterina Semenova
Konföderation der Verbände der Rechteinhaber Europas und Asiens
Am 21. November 2019 verabschiedete die Staatsduma der Russischen Föderation in dritter und letzter Lesung einen Gesetzentwurf, der die Möglichkeit vorsieht, den Status eines ausländischen Medienagenten auf Einzelpersonen anzuwenden. Am 25. November unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Gesetz.
Laut den Änderungen können Einzelpersonen mit juristischen Personen als „Funktionen eines ausländischen Agenten ausübend“ gleichgestellt werden, wenn sie Informationen eines ausländischen Medienagenten verfassen oder (auch online) verbreiten und gleichzeitig Geld oder Sachwerte ausländischer Herkunft erhalten.
Gemäß den Änderungen müssen alle Medien, die bereits als „ausländische Agenten“ eingestuft wurden, bis zum 1. Februar 2020 eine russische juristische Person gründen, um in der Russischen Föderation tätig sein zu können. Darüber hinaus müssen alle ihre Veröffentlichungen den Hinweis tragen, dass sie von einem „ausländischen Agenten“ erstellt wurden. Künftig sind ausländische Medien verpflichtet, wenn sie als ausländische Agenten eingestuft wurden, , innerhalb eines Monats nach Eintragung in das Register des Justizministeriums entsprechende juristische Personen zu gründen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Informationspolitik der Staatsduma, Leonid Levin, versicherte der Öffentlichkeit, das Gesetz werde nicht gegen Blogger und Publizisten angewendet.
Er erklärte: „Diese Gesetzgebung ist in keiner Weise gegen die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit in unserem Land gerichtet, sondern ist eine Reaktion auf eine Reihe unfreundlicher Aktionen der Vereinigten Staaten gegen den russischen Fernsehsender RT (früher Russia Today), Sputnik und die Journalisten, die mit ihnen zusammenarbeiten. Sie vollendet die Schaffung eines Systems spiegelgleicher Maßnahmen gegen ausländische Medien, die mit russischem Publikum arbeiten. Es ist wichtig, dass das Gesetz eine Möglichkeit, aber keine Verpflichtung vorsieht. Jeder Fall wird vom Justizministerium und vom Außenministerium der Russischen Föderation geprüft, die garantieren, dass keine unangemessenen Entscheidungen getroffen werden.“
Im Juli 2012 verabschiedete die Staatsduma Änderungen zu einer Reihe von russischen Gesetzen, die die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen (NRO) regeln. Das Gesetz verpflichtet NRO, die sich politisch engagieren und ausländische Mittel erhalten, sich als „ausländische Agenten“ zu registrieren. NRO müssen ihren Status zum Beispiel auf ihren Websites angeben und regelmäßig über ihre finanzielle Situation berichten. Bis heute wurden mehr als 70 Organisationen in das Register der „ausländischen Agenten“ aufgenommen.
2017 wurde die Gesetzgebung über „ausländische Medienagenten“ verabschiedet, kurz nachdem das US-Justizministerium RT America (Teil des RT-Netzwerks) aufgefordert hatte, sich als ausländischer Agent in den Vereinigten Staaten zu registrieren.
Am 5. Dezember 2017 stufte das Justizministerium neun Medien offiziell als ausländische Agenten ein: Voice of America, Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL), den Fernsehsender „Present time“, den tatarisch-baschkirischen Sender „Radio Liberty“ (Azatliq Radiosi), Siberia.Realities, Idel.Realities, Factograph, Caucasus.Realities und Crimea.Realities. Die Liste ist seitdem unverändert.
Referenzen
- Пресс-релиз Комитета по культуре Госдумы РФ
- http://komitet5.km.duma.gov.ru/Novosti-Komiteta/item/20517363/
- Pressemitteilung des Kulturausschusses der russischen Staatsduma
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.