Spanien

Spanische Regierung kann Websites ohne Gerichtsbeschluss schließen

IRIS 2020-1:1/3

Miguel Recio

CMS Albiñana & Suárez de Lezo

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit hat sich die Regierung das Recht vorbehalten, ausnahmsweise und vorsorglich die Übermittlung von Daten und die Verbindung zum Internet auszusetzen, wie in der Königlichen Gesetzesverordnung 14/2019 vom 31. Oktober 2019 (im Folgenden „Königliche Gesetzesverordnung“) vorgesehen.

Mit dieser Königlichen Gesetzesverordnung wird das Telekommunikationsgesetz 9/2014 vom 9. Mai geändert, um das Recht der Regierung zu bestätigen, im Rahmen der nationalen Verteidigung alle Arten von Infrastruktur, Netzwerken, Diensten oder digitalen Ressourcen zu übernehmen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen können. Somit ist das Ministerium für Wirtschaft und Unternehmen in Ausnahmefällen befugt, Websites und andere Dienste unverzüglich und vorübergehend zu schließen und alle Netze ohne vorherige gerichtliche Anordnung zu regulieren, um die öffentliche Ordnung sowie die öffentliche und nationale Sicherheit zu gewährleisten.

Die Regierung verabschiedete diese Bestimmung, um zu verhindern, dass das Internet, eine Website oder Apps möglicherweise zu oben genannten Zwecken genutzt werden. Insbesondere erging diese Verordnung als Reaktion der Regierung auf die so genannte digitale katalanische Republik, eine Initiative der katalanischen Regionalregierung zur Schaffung einer digitalen Republik, die unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten wie Volkszählungsaufzeichnungen, Wählerlisten, Steuerinformationen und andere Aufzeichnungen auf Internet-Servern außerhalb der Europäischen Union mit der Absicht, eine digitale katalanische Republik im Internet zu schaffen, beinhaltet.

Die Königliche Gesetzesverordnung könnte gegen die spanische Verfassung verstoßen, da bei der Verabschiedung von Maßnahmen, die beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken könnten, verfassungsmäßige Garantien zu beachten sind.

 


Referenzen

  • Real Decreto-ley 14/2019, de 31 de octubre, por el que se adoptan medidas urgentes por razones de seguridad pública en materia de administración digital, contratación del sector público y telecomunicaciones.
  • https://boe.es/boe/dias/2019/11/05/pdfs/BOE-A-2019-15790.pdf
  • Königliche Gesetzesverordnung 14/2019 vom 31. Oktober, mit der Sofortmaßnahmen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit in Angelegenheiten der digitalen Verwaltung, des öffentlichen Vergabewesens und der Telekommunikation ergriffen werden.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.