Finnland

Der finnische Medienrat veröffentlicht eine Stellungnahme zur Verwendung von Algorithmen im Journalismus

IRIS 2020-1:1/2

Anette Alén-Savikko

Universität Helsinki

Am 30. Oktober 2019 haben sich die Mitglieder des Medienrats (JSN), des finnischen Selbstkontrollorgans im Medienbereich, auf eine historische Erklärung über die Verwendung von Algorithmen im Journalismus geeinigt. Die Erklärung bezieht sich auf die Automatisierung und Personalisierung von Nachrichten, unter anderem auf Newsbots, Wahlhilfe-Apps und gezielte Empfehlungen. Nach Auffassung des Medienrats ist die Verwendung von Algorithmen ein - nicht unbedingt notwendiges - Mittel, das es Nachrichtenredaktionen ermöglicht, (mehr) Qualitätsinhalte auf eine immer effizientere Art und Weise zu produzieren. Allerdings sollten die Nachrichtenredaktionen wissen, welche Logik hinter den Algorithmen steckt, die sie verwenden. Die Stellungnahme des Selbstregulierungsgremiums soll auch zu mehr Transparenz und zu einem größeren Veranwortungsbewusstsein bei der Verwendung von Algorithmen im Journalismus beitragen.

Konkret bezieht sich die Erklärung auf die Artikel 2, 7 und 9 der Leitlinien für Journalisten. Danach sind Journalisten verpflichtet, inhaltsbezogene Entscheidungen nach journalistischen Grundsätzen zu treffen. Redaktionelle Entscheidungen dürfen nicht nach außen, also außerhalb der Redaktionsräume, verlagert werden. Außerdem sind Journalisten verpflichtet, ihre Informationen auf rechtlich zulässige Weise zu beschaffen und die Quellen anzugeben. Der Medienrat betont in seiner Erklärung, dass der Automatisierung und Personalisierung von Nachrichten immer eine journalistische Entscheidung vorausgehen muss, also was veröffentlicht werden soll und an wen. Diese Entscheidungen müssen von den Journalisten getroffen werden, sie dürfen nicht nach außen in redaktionsfremde Einrichtungen verlagert werden. Die Redaktion muss verstehen, welche Logik den Algorithmen, die sie vewenden, zugrunde liegt und sicherstellen, dass die Entwickler von digitalen Mediendienstleistungen sich in ihren unabhängigen Entscheidungen an die Leitlinien für Journalisten halten. Verantwortlich für die gesamte Tätigkeit ist der Chefredakteur.

Der Medienrat hat zwei Empfehlungen formuliert: Nachrichtenmedien müssen ihre Leser oder Zuschauer darüber informieren, wenn sie automatisierte Nachrichten und entsprechende Datenquellen verwenden, wenn sie Inhalte veröffentlichen, die im Wesentlichen von Maschinen generiert wurden. Die Nutzer müssen auch über die Personalisierung und die damit verbundene Sammlung von Daten informiert werden. Die Informationen müssen auf eine transparente und nachvollziehbare Art und Weise angeboten werden. Die Erklärung war von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden, zu der unter anderem der Vorsitzende und mehrere Mitglieder des Medienrats gehörten, ebenso die Chefredakteure der größten finnischen Zeitungen und der Direktor des Yle News Lab. Außerdem hatte der Medienrat zuvor eine Befragung unter den Nachrichtenmedien durchgeführt, um einen Überblick über die Verwendung von Algorithmen im Mediensektor zu erhalten und um festzustellen, ob eine solche gemeinsame Erklärung notwendig war.




Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.