Niederlande
[NL] Medienbehörde will enger mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten
IRIS 2019-7:1/23
Gijs van Til
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 23. April 2019 gaben das Commissariaat voor de Media (die niederländische Medienbehörde) und die Autoriteit Persoonsgegevens (die niederländische Datenschutzbehörde) bekannt, dass sie ihre Zusammenarbeit intensivieren wollen und sich entsprechend auf ein Kooperationsprotokoll geeinigt haben. Ihre gemeinsamen Bemühungen werden sich auf die Überwachung und Durchsetzung in Bezug auf Medieneinrichtungen konzentrieren. Ziel des Protokolls ist es, die Beziehungen zwischen den Behörden zu regeln und die Transparenz zu erhöhen.
Die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit sind in Kapitel 2 des Protokolls festgelegt. Artikel 3 sieht vor, dass sich die Behörden bemühen werden, sich gegenseitig so weit wie möglich zu unterstützen und zu stärken, indem sie sich um Zusammenarbeit in Situationen bemühen, in denen dies die Wirksamkeit der von einer oder beiden Organisationen durchgeführten Durchsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen verbessern könnte. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Protokoll vor, dass die Behörden regelmäßig zusammenkommen und dass sie jeweils Ansprechpartner benennen.
Kapitel 3 des Protokolls befasst sich mit dem Informationsaustausch zwischen den Behörden. In Artikel 6 ist vorgesehen, dass die Behörden sich gegenseitig über Angelegenheiten informieren, die für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der jeweils anderen Partei von Belang sein können. In Fällen, in denen beide Behörden Durchsetzungsmaßnahmen gegen ein bestimmtes Verhalten ergreifen können und/oder in denen ein gemeinsames Vorgehen für wünschenswert erachtet wird, sollten sich die jeweiligen Behörden miteinander in Verbindung setzen. Die Vertraulichkeit der zwischen den Behörden ausgetauschten Informationen wird in Artikel 7 geregelt, während Artikel 8 die Modalitäten des Informationsaustauschs zwischen den Behörden näher ausführt.
Um das Kooperationsprotokoll weiter umzusetzen, eröffnet das vierte Kapitel den Behörden die Möglichkeit, zusätzliche Arbeitsvereinbarungen zu schließen. In diesem Kapitel werden auch die Bereiche angegeben, in denen eine solche Zusammenarbeit stattfinden könnte, nämlich bei der Verwaltung von öffentlich-rechtlichen Medien, Profiling/Filtern/Algorithmen, unerwünschter Werbung, Internet und Websites von Rundfunkveranstaltern.
Das Protokoll ist seit dem 24. April 2019 gültig.
Referenzen
- Samenwerkingsprotocol Commissariaat voor de Media en Autoriteit Persoonsgegevens, 23 April 2019, Staatscourant nr. 22141
- https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stcrt-2019-22141.html
- Kooperationsprotokoll zwischen der niederländischen Medienbehörde und der niederländischen Datenschutzbehörde, 23. April 2019, Amtsblatt Nr. 22141
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.