Spanien

[ES] Spanisches Gericht schließt Stream-Ripping-Website

IRIS 2019-5:1/10

Miguel Recio

CMS Albiñana & Suárez de Lezo

Mit einer kürzlich ergangenen richterlichen Anordnung verfügte das Juzgado de lo Mercantil (Handelsgericht) Nr. 11 in Barcelona die Schließung von sieben Stream-Ripping-Websites. Die richterliche Anordnung wurde von der Asociación de Gestión de Derechos de Propiedad Intelectual (AGEDI) beantragt.

Die richterliche Anordnung erging drei Monate, nachdem die Klage von der AGEDI eingereicht wurde.

Das Handelsgericht verfügte Sicherungsmaßnahmen, die den Zugang zu sieben Stream-Ripping-Websites von Spanien aus verhindern. Bei den fraglichen Websites handelt es sich um flvto.biz, flvto.com, flvto.co/es, flvv2mp3.org, flv2mp3.com, flv2mp3.by und 2conv.com.

Gemäß der Anordnung müssen Internetdiensteanbieter (ISP) den Zugang zu diesen Websites - einschließlich ihrer Domains, Subdomains, IP-Adressen, URLs und Proxies oder sonstigen technischen Mittel zur Umwandlung in MP3 - solange sperren, bis die Administratoren der rechtsverletzenden Websites jetzt oder in Zukunft entweder (i) bei den Produzenten der Tonaufzeichnungen eine entsprechende Lizenz beantragen oder (ii) ihre rechtsverletzende Tätigkeit beenden.

Diese richterliche Anordnung bedeutet die Unterbindung von Millionen von Nutzerzugriffen in Spanien. Im vorliegenden Fall bezogen Nutzer Audioinhalte von legalen Plattformen wie YouTube und konvertierten sie in dauerhafte Liedkopien, ohne die erforderlichen Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte von den Eigentümern zu erwerben und ohne sie zu entschädigen. Die heruntergeladenen Lieder wurden in MP3-Dateien umgewandelt, was es den Nutzern ermöglichte, sie jederzeit kostenlos anzuhören. Diese Technik ist als Stream-Ripping bekannt.

Die beiden wichtigsten gesperrten Seiten lagen auf Platz 215 (flvto.biz) beziehungsweise 895 (2conv.com) im Ranking der nationalen Websites.

Dies ist die dritte richterliche Anordnung ihrer Art, die AGEDI in den letzten beiden Jahren erwirkt hat. Die vorherigen Anordnungen wurden auch gegen Piraterie-Websites wie zum Beispiel Suchmaschinen mit Links zu Cyberlockern oder P2P-Protokollen ausgesprochen. Mit den Anordnungen wurden mehrere Websites wie Exvagos.com, Masquetorrent.com, Isohunt.to, 1337x.to, Limetorrents.cc, Torlock.com, Torrentfunk.com und Extratorrent.cd geschlossen.

Laut dem Music Consumer Insight Report von 2018, der vom Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) veröffentlicht wurde, verwenden 40 % der Nutzer in Spanien Stream-Ripping, die wichtigste illegale Download-Technik. Damit liegen sie über dem weltweiten Durchschnitt von 32 %.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.