Italien
[IT] AGCOM-Bewertung von Medienvielfalt im Integrierten Kommunikationssystem (SIC) 2017
IRIS 2019-3:1/22
Francesca Pellicanò
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (Agcom)
Die Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (Italienische Kommunikationsbehörde - AGCOM) ist nach Artikel 43 des italienischen AVMD-Gesetzes (Verordnung mit Gesetzeskraft Nr. 177/2005) verpflichtet, in regelmäßigen Intervallen eine spezifische Analyse zur Einschätzung der Ressourcen im sogenannten SIC (Sistema Integrato delle Comunicazioni - Integriertes Kommunikationssystem) vorzunehmen. Damit soll Vielfalt im Kommunikationsbereich erzielt werden, indem verhindert wird, dass beherrschende Positionen im Sektor entstehen. Anbieter, die als Kommunikationsbetreiber eingetragen sind, dürfen weder direkt noch indirekt über 20 % der Gesamteinkünfte des SIC auf sich vereinigen.
Das SIC ist gemäß dem genannten Artikel 43 als der Wirtschaftssektor definiert, der durch die Konvergenz von traditionellem Rundfunk, Zeitungen und Zeitschriften, Presse und Verlagswesen (auch im Internet), Hörfunk und audiovisuellen Mediendiensten, Kino und sowohl klassischer als auch nicht klassischer Werbung gekennzeichnet ist. Die Definition wurde 2012 geändert, nachdem die AGCOM den Gesetzgeber ausdrücklich ersucht hatte, den Geltungsbereich zu erweitern, der nunmehr Online-Werbung und Werbung auf unterschiedlichen Plattformen mit umfasst. Dazu gehören auch Einnahmen, die durch Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Content-Sharing-Plattformen erzielt werden.
Im Januar 2019 billigte die AGCOM per Beschluss Nr. 9/19/CONS die Bewertung in Bezug auf die wirtschaftlichen Dimensionen des SIC für das Jahr 2017. Die Ressourcen im SIC beliefen sich 2017 auf EUR 17,5 Milliarden (1,01 % des Bruttoinlandsprodukts), was insgesamt einen Rückgang von 0,9 % im Vergleich zu den Ergebnissen von 2016 bedeutet.
Der Rundfunksektor erzielte dabei das höchste Ergebnis und steht für 51% des Gesamtbetrags, während der Pressesektor (Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen) auf 22 % abfiel. Elektronische Veröffentlichungen und Online-Werbung stiegen auf 14 %, während der Kinosektor unter 5 % sank. In den anderen Sektoren wie Außenwerbung (2 %) und nicht klassische (below-the-line) Werbung (7 %) gab es keine wesentlichen Änderungen.
Aufgrund der erhobenen Daten bestimmte die AGCOM die Anteile der Hauptakteure im SIC und stellte fest, dass keiner den erlaubten Grenzwert (20 %) erreicht.
Die aggregierten Einnahmen der führenden zehn Konzerne im SIC machen 62 % des Gesamtbetrags aus und belaufen sich auf fast EUR 11 Milliarden. Die höchsten Anteile liegen bei Comcast Corporation/Sky (15,4 %), Fininvest (15,2 %), RAI Radiotelevisione Italiana (14,1 %), Google (4,1 %), Cairo Communication (3,8 %), GEDI Gruppo Editoriale (3,2 %), Facebook (2,7 %), Discovery (1,3 %), Italiaonline (1,3 %) und Gruppo 24 Ore (1,1 %).
Referenzen
- Delibera No. 9/19/CONS - “Chiusura del procedimento per la valutazione delle dimensioni economiche del Sistema Integrato delle Comunicazioni (SIC) per l'anno 2017”
- https://www.agcom.it/documentazione/documento?p_p_auth=fLw7zRht&p_p_id=101_INSTANCE_ls3TZlzsK0hm&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_101_INSTANCE_ls3TZlzsK0hm_struts_action=%2Fasset_publisher%2Fview_content&_101_INSTANCE_ls3TZlzsK0hm_assetEntryId=13582797&_101_INSTANCE_ls3TZlzsK0hm_type=document
- AGCOM-Beschluss Nr. 9/19/CONS, Abschluss des Bewertungsverfahrens der wirtschaftlichen Dimensionen des integrierten Kommunikationssystems (SIC) 2017
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.