Spanien
[ES] Öffentliche Konsultation in Spanien zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie
IRIS 2019-3:1/12
Enric Enrich
Enrich Advocats, Barcelona
Das spanische Ministerium für Wirtschaft und Unternehmen hat ein öffentliches Konsultationsverfahren eingeleitet, um die Meinungen von Akteuren des audiovisuellen Sektors und sonstiger interessierter Parteien zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste („der AVMD-Richtlinie“) einzuholen, durch welche das Gesetz Nr. 7/2010 über audiovisuelle Kommunikation geändert wird.
Das Ministerium strebt eine Beteiligung von Akteuren des audiovisuellen Sektors, öffentlichen Verwaltungen, Akteuren anderer mit dem audiovisuellen Sektor verbundener Branchen, Vertretern von Verbraucher- und Nutzerverbänden sowie Mitgliedern der Gesellschaft im Allgemeinen an.
Die Konsultation wirft spezifische Fragen zu den in der AVMD-Richtlinie enthaltenen Änderungen auf, die für den spanischen Regulierungsrahmen für den audiovisuellen Bereich relevanter sind, wie die Notwendigkeit zur Stärkung des Schutzes von Minderjährigen und Zuschauern, die Harmonisierung von für lineare und Abrufdienste geltenden Regeln, die Förderung europäischer audiovisueller Werke, die Lockerung der Werberegelungen und die Einbeziehung von Video-Sharing-Diensten auf Plattformen.
Unter anderem wurden folgende Fragen gestellt:
Frage 3 - Wie beurteilen Sie die Einbeziehung von über Plattformen und bestimmte Soziale Netzwerke angebotenen Video-Sharing-Diensten in den Geltungsbereich audiovisueller Regelungen?
Frage 4 - Was halten Sie von der Stärkung der Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden für den audiovisuellen Bereich und der offiziellen Einsetzung der ERGA als Beratungsgremium der Europäischen Kommission?
Frage 14 - Sind Sie der Auffassung, dass der derzeitige Rahmen hinsichtlich der Förderung europäischer audiovisueller Werke angemessen ist? Sind Sie der Ansicht, dass die Produktion und Vermarktung europäischer audiovisueller Inhalte durch die Vorfinanzierung der europäischen Film- und Serienproduktion für Kino und Fernsehen durch Anbieter audiovisueller Kommunikationsdienste - die durch geltendes Recht gedeckt ist - ausreichend gefördert werden?
Frage 20 - Welche der durch die neue Richtlinie eingeführten Änderungen sollte - unter Berücksichtigung des Maßes an Flexibilität, das den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung zugestanden wird - Ihrer Meinung nach detaillierter oder zielgenauer ausgearbeitet werden, als es in der Richtlinie der Fall ist? Mit welchen allgemeinen Zielen und in welcher Weise?
Frage 21 - Welche weiteren Änderungen sollten vorgenommen werden, selbst wenn sie nicht direkt durch die Richtlinie angeregt wurden?
Interessierte Parteien konnten ihre Beiträge bis zum 22. Februar einreichen.
Referenzen
- Consulta pública sobre la modificación de la Ley 7/2010, de 31 de marzo, General de la Comunicación Audiovisual
- https://avancedigital.gob.es/es-es/Participacion/Documents/consulta-publica-previa-Ley-7-2010.pdf
- Öffentliche Konsultation zur Änderung des Rahmengesetzes Nr. 7/2010, 31. März, über audiovisuelle Kommunikation
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.