Europäische Kommission: Mitteilung über Ergebnisse der Konsultationen zum Grünbuch ”Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten”

IRIS 1997-8:1/11

Isabel Schnitzer

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 15. Juli 1997 hat die Europäische Kommission im Internet einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultationen zum Grünbuch vom 16. Oktober 1996 "Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten" (siehe IRIS 1996-10: 4) veröffentlicht.

Für die Lösung der im Grünbuch aufgeworfenen Fragen schlägt die Kommission nach Analyse des Konsultationsprozesses die Koordinierung einzelstaatlicher Bestrebungen zum Schutze der Jugend und der Menschenwürde vor. Ferner zeigt sie verschiedene Wege auf, um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene zu intensivieren.

Im Rahmen einer Koordinierung einzelstaatlicher Regelungen wird die Einführung von Selbstregulierungsmaßnahmen vorgeschlagen, einschließlich entsprechender Instrumente zur Überwachung und Einhaltung derselben. Die anvisierten Maßnahmen sollen der Präzisierung und Anpassung der auf nationaler Ebene geltenden Jugendschutzregelungen dienen. Hierunter fällt die von der Kommission vorgeschlagene Einführung von Mindestregeln zur Vereinheitlichung der Präsentation und Kennzeichnung jugendschädigender Inhalte. Es wird verwiesen auf die Bedeutung von Systemen elterlicher Kontrolle (elektronische Programmfüher, V-Chip u. a.), um den Jugendschutz bei den Online-Diensten zu gewährleisten. Dabei besteht Einigkeit darüber, daß die Einführung dieser Systeme in keinem Fall zu einer Verlagerung der Verantwortung der Programmanbieter auf die Eltern führen darf und daß sie auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Seitens des Programmanbieters wird die Bereitstellung von Warnseiten, Systemen zur Überprüfung des Alters des Nutzers sowie zur Kennzeichnung der Inhalte für unerläßlich gehalten.

Zu den Mindestregeln, die zur Präzisierung und Anpassung nationaler Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde vorgeschlagen werden, zählt die Einführung von Regeln für die Identifizierung und Verfolgung der Personen, die sich durch die Verbreitung oder Nutzung illegaler Inhalte strafbar machen. Es wird die Möglichkeit aufgezeigt, die Verantwortlichkeit der beteiligten Personen von ihrer Funktion abhängig zu machen, wobei dem verlegerisch tätig gewordenen Inhalteanbieter eine volle, dem Anbieter fremder Inhalte hingegen eine lediglich begrenzte Verantwortlichkeit träfe. Uneinigkeit besteht nach wie vor hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Betreibers, der lediglich Zugang zu den Diensten anbietet. Das Recht zur anonymen Nutzung der Online-Dienste, so das Ergebnis der Befragung, soll von Strafverfolgungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden, wohingegen das Recht auf Achtung der Privatsphäre einer eindeutigen Identifizierung der Dienste anbieter nicht im Wege steht. Schließlich zeigte der Konsultationsprozeß die Einigkeit der Parteien darüber auf, über allgemeine Vorstellungen von jugendschädigenden und die Menschenwürde verletzenden Inhalten hinauszugehen, um zu prüfen, wie diese positiv festgelegt werden könnten.


Referenzen

  • European Commission: Protection of minors and human dignity in audio-visual and information services; results of the Green Paper consultations, 15 July 1997
  • Europäische Kommission: Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten; Ergebnisse der Konsultationen zum Grünbuch, 15. Juli 1997

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.