Nordmazedonien

[MK] Studie über Medienlandschaft

IRIS 2018-9:1/27

Borce Manevski

Unabhängiger Medienberater

Eine Studie mit dem Titel „Media Regulatory Framework and the Online Media - the Macedonian Case“ (Medienregulierungsrahmen und die Online-Medien - der Fall Mazedonien), welche von der Europäischen Union und dem Europarat unterstützt wurde, ergab, dass in dem Land kein Bedarf an zusätzlicher Medienregulierung in Bezug auf die neuen Medien besteht. Dieses Ergebnis unterstreicht die Notwendigkeit, die Freiheit der Medien als wichtigstes staatspolitisches Ziel zu wahren und somit jegliche Art der Regulierung von Inhalten zu vermeiden und stattdessen gegebenenfalls die Selbstregulierung zu unterstützen.

Aktuelle Debatten über eine Reform des Medienregulierungsrahmens in Mazedonien zielen darauf ab, nach einem Jahrzehnt, das von enormem Druck auf Journalisten, staatlich kontrollierten Medien, Hassrede, massiver staatlicher Werbung zugunsten der Regierungsparteien und einer sehr hohen Zahl an Falschmeldungen geprägt war, professionelle Standards der Medienberichterstattung und die freie Meinungsäußerung sicherzustellen. Während der Debatte haben viele beteiligte Parteien zusätzliche Regulierungen von Web-Inhalten und Online-Diensten vorgeschlagen.

In der kürzlich veröffentlichten Studie wird dagegen eine Verringerung des Regulierungsgrads in dem Land empfohlen und eine Ausweitung der Regulierung der Onlinemedien nicht unterstützt: „In dieser Hinsicht sollte unterstrichen werden, dass keiner gesetzlichen Medienregulierung zu unterliegen, nicht bedeutet, dass Onlinemedien in einem rechtsfreien Raum tätig sind. Im Gegenteil, Medien unterliegen bereits einer Reihe wichtiger Gesetze wie dem Unternehmensrecht (wenn sie gewerblichen Tätigkeiten nachgehen) oder dem Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen (wenn sie auf gemeinnütziger Basis tätig sind). Darüber hinaus können verschiedene staatspolitische Ziele im Hinblick auf den von Onlinemedien veröffentlichten Inhalt (wie etwa die Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung und die Achtung des Urheberrechts) durch eine Reihe anderer wichtiger Rechtsvorschriften neben dem Medienrecht gewahrt werden, wie das Strafgesetzbuch, das Gesetz über die zivilrechtliche Haftung für Beleidigung und Diffamierung, das Gesetz zur Verhütung von und zum Schutz vor Diskriminierung, das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten …“.

In dem Fortschrittsbericht über das Land, der von der Europäischen Union im April 2018 veröffentlicht wurde, wird ein verbessertes Klima für die Medien festgestellt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es „entscheidend ist, dass die Behörden null Toleranz gegenüber jeglichen Fällen von körperlicher Misshandlung und Beleidigung oder Bedrohungen von Journalisten zeigen und dass diese durch die zuständigen Behörden wirksam verfolgt werden“.Die Behörden werden dringend aufgefordert, weiter an der Demokratisierung und Professionalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienregulierungsbehörde zu arbeiten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.