Deutschland

[DE/PL] Deutsch-polnisches Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

IRIS 1997-7:1/29

Esther M. Harlow

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben am 14. Juli 1997 ein Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit geschlossen mit dem Bestreben, die Beziehungen in allen kulturellen Bereichen, einschließlich der Wissenschaft und Bildung, auszubauen. Es ist am 4. Januar 1999 in Kraft getreten.

Geleitet wird das Abkommen von den Bestimmungen des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. November 1991.

Zum Zwecke des Meinungs- und Erfahrungsaustausches und zur Entwicklung der Zusammenarbeit sollen die Vertragsparteien bei der Organisation von Besuchen der Vertreter der verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens, unter anderem der Filmschaffenden, Hilfe leisten. Gemäß Artikel 11 des Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit ist die Unterstützung der Zusammenarbeit von Anstalten der Vertragsländer, die auf dem Gebiet des Filmwesens, des Fernsehens und des Hörfunks tätig sind, durch die Vertragsparteien vorgesehen.

Die Herstellung und der Austausch von Filmen und anderen audiovisuellen Medien, die den Zielen des Abkommens dienen, sollen, soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten der Vertragsstaaten liegt, gefördert werden.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.